Beratungsstellen in Moers

Übersicht über Beratungsstellen und Anlaufstellen für Bürgergeld-Empfänger in Moers

Moers ist mit rund 105.000 Einwohnern eine der größten Städte im Kreis Wesel. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es in Moers verschiedene Beratungsstellen und Anlaufstellen, die bei Fragen rund um das Bürgergeld, die Antragstellung und weiterführende Unterstützung helfen können.

Jobcenter Kreis Wesel - Geschäftsstelle Moers

Das Jobcenter Kreis Wesel - Geschäftsstelle Moers ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Bürgergeld. Es bietet Beratung zur Antragstellung, zu Ihren Rechten und Pflichten sowie zu Möglichkeiten der beruflichen Integration.

Kontaktinformationen:

  • Adresse: Mühlenstraße 20-30, 47441 Moers
  • Telefon: 02841 8805-0
  • Öffnungszeiten: Mo-Di-Do 9:00–12:00 Uhr
  • Persönliche Gespräche: Nur mit Termin

Für detaillierte Auskünfte empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit dem Jobcenter Moers aufzunehmen oder die offizielle Website zu besuchen.

Caritasverband Moers-Xanten - Hauptgeschäftsstelle

Sozialberatung
Neustraße 35, 47441 Moers
Mo-Do: 8:30-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr, Fr: 8:30-12:30 Uhr

Grafschafter Diakonie gGmbH - Hauptberatungsstelle

Sozialberatung
Mühlenstraße 20, 47441 Moers
Nach Vereinbarung

AWO Beratungsstelle für Schwangerschaft und Sexualität Moers

Sozialberatung
Hopfenstraße 10-12, 47441 Moers
Mo: 9:00-16:00 Uhr, Di: 14:00-18:00 Uhr, Mi: 9:00-13:00 Uhr, Do: 14:00-16:00 Uhr, Fr: 9:00-14:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung

Jobcenter Kreis Wesel - Geschäftsstelle Moers

Jobcenter
Mühlenstraße 20-30, 47441 Moers
Mo-Di-Do: 9:00-12:00 Uhr, persönliche Gespräche nur mit Termin

Weitere Beratungsangebote der Stadt Moers

Die Stadt Moers bietet verschiedene Beratungsdienste an, die Ihnen bei sozialen und finanziellen Fragen weiterhelfen können. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Moers.

Wichtige Informationen zum Bürgergeld

Das Bürgergeld ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und unterstützt bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Wichtige Aspekte:

  • Regelsätze: Die Höhe der Regelsätze variiert je nach Lebenssituation. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz beispielsweise 502 Euro monatlich
  • Kosten der Unterkunft: Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft werden im ersten Jahr des Leistungsbezugs übernommen. Anschließend müssen die Kosten "angemessen" sein
  • Vermögensfreibeträge: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 15.000 Euro für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt

Tipps für die Beratungsnutzung in Moers

  1. Termine vereinbaren: Persönliche Gespräche erfolgen nur mit Termin. Vereinbaren Sie vorab einen Termin.

  2. Unterlagen vorbereiten: Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (Bescheide, Mietverträge, Einkommensnachweise, persönliche Dokumente).

  3. Stadtberatung nutzen: Informieren Sie sich über die Beratungsdienste der Stadt Moers.

Hinweis: Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Stellen über aktuelle Öffnungszeiten und Angebote.

Weitere Informationen