Mietobergrenzen in Aalen

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Aalen

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Aalen.

Aktuelle Mietobergrenzen (ab 01. Januar 2025)

Aalen gehört zum Ostalbkreis. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft orientieren sich an den Werten des Wohngeldgesetzes (Wohngeldstufe III).

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Aalen:

HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Personbis 45 m²522,72 €
2 Personenbis 60 m²633,38 €
3 Personenbis 75 m²755,26 €
4 Personenbis 90 m²880,44 €
5 Personenbis 105 m²1.005,62 €

Haushalte mit 6 oder mehr Personen

Für Haushalte mit 6 oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² und 121,88 Euro berücksichtigt.

Besonderheiten des Aalener Immobilienmarktes

Aalen ist mit rund 69.000 Einwohnern eine Stadt in Baden-Württemberg, Kreisstadt des Ostalbkreises. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte basieren auf der Wohngeldtabelle (Wohngeldstufe III) und gelten ab dem 01.01.2025
  • Die Werte können je nach individueller Situation variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Ostalbkreis

Das Jobcenter Ostalbkreis ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen in Aalen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Ostalbkreis direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Aalen.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Landratsamts Ostalbkreis. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen