Mietobergrenzen in Freiburg im Breisgau

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Freiburg im Breisgau

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Freiburg im Breisgau.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Ab dem 1. Januar 2025 gelten im Jobcenter Freiburg im Breisgau neue Mietobergrenzen für Bürgergeldempfänger. Diese Obergrenzen bestimmen die maximal als angemessen anerkannten Mietkosten, die vom Jobcenter übernommen werden. Die festgelegten Werte variieren je nach Haushaltsgröße und beziehen sich auf die Kaltmiete ohne Heizkosten:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeKaltmiete (ohne Heizkosten)
1 Person45 m²591,75 €
2 Personen60 m²739,20 €
3 Personen75 m²906,00 €
4 Personen90 m²1.091,70 €
5 Personen105 m²1.289,40 €
6 Personen120 m²1.495,20 €
7 Personen135 m²1.701,00 €
8 Personen150 m²1.905,00 €

Besonderheiten des Freiburger Immobilienmarktes

Der Immobilienmarkt in Freiburg im Breisgau zeigt im Jahr 2025 eine stabile Entwicklung. Freiburg ist als Universitätsstadt und attraktiver Wohnstandort bekannt, was sich in den Immobilienpreisen widerspiegelt.

Aktuelle Marktlage:

  • Die durchschnittlichen Kaufpreise für Wohnungen liegen im dritten Quartal 2025 bei etwa 5.072 € pro Quadratmeter (Anstieg von rund 4,3% im Vergleich zum Vorjahr)
  • Die Mietpreise für Wohnungen sind ebenfalls gestiegen und liegen bei durchschnittlich 14 € pro Quadratmeter (Anstieg von 5,7%)
  • Die Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch

Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:

  • Freiburg ist als Universitätsstadt eine attraktive Wohnstadt mit hoher Nachfrage nach Wohnraum
  • Die Mietpreise liegen deutlich über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg
  • Besonders zentrale Lagen sind sehr teuer

Tipps für die Wohnungssuche:

  • Stadtteile variieren stark: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Auch Außenbezirke können interessante Optionen bieten
  • Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche
  • Öffentlicher Nahverkehr: Freiburg hat ein gut ausgebautes Straßenbahn- und Busnetz, was auch Wohnungen in den Außenbezirken attraktiv macht
  • Universitätsnähe beachten: In Universitätsnähe sind die Mieten besonders hoch - auch etwas weiter entfernte Wohnungen können gut erreichbar sein

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Kaltmiete ohne Heizkosten
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten ab dem 1. Januar 2025
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Freiburg

Das Jobcenter Freiburg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Freiburger Arbeitslosenberatung friga e.V..

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Freiburg (Stand: 1. Januar 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

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