Mietobergrenzen in Karlsruhe

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Karlsruhe

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Karlsruhe.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Nettokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Karlsruhe:

HaushaltsgrößeNettokaltmiete
1 Person555,75 €
2 Personen671,40 €
3 Personen822,00 €
4 Personen986,40 €
Jede weitere Person+159,00 €

Besonderheiten des Karlsruher Immobilienmarktes

Der Karlsruher Immobilienmarkt zeigt im Jahr 2025 eine moderate Preissteigerung. Im ersten Quartal 2025 lag der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnungen bei etwa 3.918 Euro pro Quadratmeter (Anstieg von 1,35% gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittliche Kaltmiete betrug im vierten Quartal 2024 11,96 Euro pro Quadratmeter (Steigerung von etwa 5,75% gegenüber 2023).

Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:

  • Der Markt für große Eigentumswohnungen ab fünf Zimmern ist besonders angespannt (durchschnittliche Suchdauer: 17,5 Monate)
  • Im inneren Stadtrand kann die Suche nach geeignetem Wohnraum länger dauern
  • Die Mietpreise steigen moderat, bleiben aber vergleichsweise günstiger als in anderen Großstädten Baden-Württembergs

Tipps für die Wohnungssuche:

  • Verschiedene Stadtteile prüfen: Die Mietpreise können zwischen den verschiedenen Stadtteilen variieren
  • Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche
  • Öffentlicher Nahverkehr: Karlsruhe hat ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz, was die Suche erweitert

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Nettokaltmiete
  • Betriebskosten und Heizkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Karlsruhe festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Karlsruhe

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat mehrere Standorte, die je nach Wohngebiet zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen (Stand: 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

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