Mietobergrenzen in Konstanz
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Konstanz
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Konstanz.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Konstanz werden vom Jobcenter Konstanz festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 533,00 € |
| 2 Personen | 60 m² | 654,00 € |
| 3 Personen | 75 m² | 786,00 € |
| 4 Personen | 90 m² | 921,00 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.066,00 € |
| 6 Personen | 120 m² | 1.220,00 € |
| Jede weitere Person | +15 m² | +154,00 € |
Wichtige Regelung: Karenzzeit bei Antragstellung
Während der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten, unabhängig von ihrer Angemessenheit. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
Besonderheiten des Konstanzer Immobilienmarktes
Konstanz ist mit rund 85.000 Einwohnern eine Stadt am Bodensee in Baden-Württemberg. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Bodensee-Lage: Die attraktive Lage am Bodensee macht Konstanz zu einem begehrten Wohnstandort
- Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Konstanz viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
- Immobilienpreise: Im November 2025 lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei etwa 5.214 €/m² (Anstieg von etwa 2,24 % gegenüber dem Vorjahr)
- Stabiler Markt: Der Immobilienmarkt in Konstanz zeigt eine stabile Entwicklung
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Konstanz
Das Jobcenter Konstanz ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Konstanz direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.