Mietobergrenzen in Mannheim
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Mannheim
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Mannheim.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Mannheim werden vom Jobcenter Mannheim festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 540 € |
| 2 Personen | 60 m² | 630 € |
| 3 Personen | 75 m² | 760 € |
| 4 Personen | 90 m² | 900 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.050 € |
Besonderheiten des Mannheimer Immobilienmarktes
Mannheim ist mit rund 315.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt in Baden-Württemberg und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Metropolregion Rhein-Neckar: Mannheim liegt im Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar, was die Stadt als Wohnort attraktiv macht
- Stabiler Markt: Der Grundstücksmarktbericht 2024 zeigt eine stabile Marktentwicklung. Die Anzahl der Kaufverträge stieg 2024 um rund 14 Prozent, während der Wertumsatz um etwa 8 Prozent sank
- Preisentwicklung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wurde eine leichte Senkung des Mittelpreises festgestellt, während der Mittelpreis für Wohnungseigentum um etwa 2 Prozent stieg
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen sind deutlich teurer
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Mannheim
Das Jobcenter Mannheim ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Adresse: Ifflandstraße 2-6, 68161 Mannheim
- Telefon: 0621 17238-333
- E-Mail: Jobcenter-Mannheim@jobcenter-ge.de
- Website: Jobcenter Mannheim
- Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.