Mietobergrenzen in Pforzheim
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Pforzheim
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Pforzheim.
Aktuelle Mietobergrenzen (rückwirkend ab 1. April 2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Pforzheim wurden rückwirkend zum 1. April 2025 erhöht. Die Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre basierend auf dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt. Die Mietobergrenzen werden vom Jobcenter Pforzheim festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 550 € |
| 2 Personen | 60 m² | 650 € |
| 3 Personen | 75 m² | 780 € |
| 4 Personen | 90 m² | 920 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.070 € |
Wichtiger Hinweis: Empfänger von Grundsicherungsleistungen erhalten automatisch Nachzahlungen für die Erhöhung, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
Besonderheiten des Pforzheimer Immobilienmarktes
Pforzheim ist mit rund 130.000 Einwohnern eine Stadt in Baden-Württemberg, bekannt als Goldstadt. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Immobilienpreise stabil: Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen blieben im Frühjahr 2025 gegenüber Herbst 2024 stabil
- Regelmäßige Anpassung: Die Mietobergrenzen werden alle zwei Jahre basierend auf dem qualifizierten Mietspiegel überprüft und angepasst
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Pforzheim
Das Jobcenter Pforzheim ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Pforzheim direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Pforzheim.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.