Mietobergrenzen in Stuttgart

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Stuttgart

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Stuttgart.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeldempfänger in Stuttgart werden vom Jobcenter Stuttgart festgelegt und orientieren sich an der Haushaltsgröße. Diese Obergrenzen beziehen sich auf die Kaltmiete (ohne Nebenkosten und Heizkosten). Die folgenden Werte gelten seit dem 1. Januar 2025:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeAngemessene Kaltmiete
1 Person45 m²566,00 €
2 Personen60 m²670,00 €
3 Personen75 m²780,00 €
4 Personen90 m²923,00 €
5 Personen105 m²1.045,00 €
6 Personen120 m²1.300,00 €
Jede weitere Person+15 m²+162,50 €

Haushalte mit 6 oder mehr Personen

Für Haushalte mit 6 oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² Wohnfläche und 181,20 Euro berücksichtigt.

Besonderheiten des Stuttgarter Immobilienmarktes

Stuttgart ist als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg einer der teuersten Wohnstandorte in Deutschland. Der Immobilienmarkt ist durch hohe Mietpreise gekennzeichnet, was sich auch in den vergleichsweise höheren Mietobergrenzen widerspiegelt. Bei der Wohnungssuche in Stuttgart sollten Sie beachten:

  • Stadtteile variieren stark: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen sind deutlich teurer als Außenbezirke.
  • Wohnungsnot: Stuttgart hat einen angespannten Wohnungsmarkt mit hoher Nachfrage. Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle (Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte) kann hilfreich sein.
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar, was die Suche erweitern kann.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich ausschließlich auf die Kaltmiete (ohne Nebenkosten und Heizkosten)
  • Nebenkosten und Heizkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Stuttgart festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Kontakt zum Jobcenter Stuttgart

Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen, für Fragen zur Übernahme Ihrer Wohnkosten oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich direkt an das Jobcenter Stuttgart:

Jobcenter Stuttgart

  • Adresse: Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart
  • Telefon: Über die offizielle Website oder Telefonnummer des Jobcenters Stuttgart
  • Website: Bitte besuchen Sie die offizielle Website des Jobcenters Stuttgart oder kontaktieren Sie die Stuttgarter Verwaltung

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren und im Einzelfall andere Kriterien (z.B. Art der Behinderung, medizinische Notwendigkeit) berücksichtigt werden können.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Stuttgart (Stand: November 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

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