Mietobergrenzen in Tübingen
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen.
Aktuelle Mietobergrenzen (ab 01. Juni 2025)
Tübingen gehört zum Landkreis Tübingen. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft wurden ab dem 01.06.2025 festgelegt.
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen:
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² | 549 € |
| 2 Personen | bis 60 m² | 689 € |
| 3 Personen | bis 75 m² | 840 € |
| 4 Personen | bis 90 m² | 1.000 € |
| 5 Personen | bis 105 m² | 1.250 € |
Haushalte mit 6 oder mehr Personen
Für Haushalte mit 6 oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² und 135 Euro berücksichtigt.
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Tübingen zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Adresse: Schleifmühleweg 68, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 5652-0
Website: https://jobcenter-tuebingen.de
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte basieren auf den Richtlinien des Landkreises Tübingen und gelten ab dem 01.06.2025
- Die Werte können je nach individueller Situation variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Landkreises Tübingen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.