Mietobergrenzen in Tübingen

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen.

Aktuelle Mietobergrenzen (ab 01. Juni 2025)

Tübingen gehört zum Landkreis Tübingen. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft wurden ab dem 01.06.2025 festgelegt.

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Tübingen:

HaushaltsgrößeWohnflächeBruttokaltmiete
1 Personbis 45 m²549 €
2 Personenbis 60 m²689 €
3 Personenbis 75 m²840 €
4 Personenbis 90 m²1.000 €
5 Personenbis 105 m²1.250 €

Haushalte mit 6 oder mehr Personen

Für Haushalte mit 6 oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² und 135 Euro berücksichtigt.

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Tübingen zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Adresse: Schleifmühleweg 68, 72070 Tübingen

Telefon: 07071 5652-0

Website: https://jobcenter-tuebingen.de

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte basieren auf den Richtlinien des Landkreises Tübingen und gelten ab dem 01.06.2025
  • Die Werte können je nach individueller Situation variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Landkreises Tübingen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen