Mietobergrenzen in Augsburg
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Augsburg
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Augsburg.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Augsburg werden vom Jobcenter Augsburg festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 540 € |
| 2 Personen | 60 m² | 630 € |
| 3 Personen | 75 m² | 760 € |
| 4 Personen | 90 m² | 900 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.050 € |
Besonderheiten des Augsburger Immobilienmarktes
Augsburg ist mit rund 300.000 Einwohnern eine der größten Städte Bayerns und wichtiges Wirtschafts- und Kulturzentrum. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Wachsende Stadt: Augsburg wächst kontinuierlich, was zu steigenden Mietpreisen führt
- Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Augsburg viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Universität sind deutlich teurer
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle (Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte) kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Augsburg
Das Jobcenter Augsburg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Augsburg direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.