Mietobergrenzen in Erlangen

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Erlangen

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Erlangen.

Aktuelle Mietobergrenzen (ab 1. April 2025)

Ab dem 1. April 2025 gelten im Jobcenter Erlangen neue Mietobergrenzen für Bürgergeldempfänger. Die Mietobergrenzen werden vom Jobcenter Erlangen festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten):

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Personbis 50 m²583,00 €
2 Personenbis 65 m²708,00 €
3 Personenbis 75 m²843,00 €
4 Personenbis 90 m²983,00 €
Jede weitere Person+15 m²entsprechend

Wichtiger Hinweis: Diese Werte gelten für abgeschlossene Wohnungen mit eigener Küche und Bad sowie einer Wohnfläche von über 35 Quadratmetern.

Wichtige Regelung: Prüfung vor Mietvertrag

Bei der Anmietung einer neuen Wohnung ist es wichtig, vor Vertragsunterzeichnung ein konkretes Mietangebot vom Vermieter einzuholen und dieses dem Jobcenter zur Prüfung der Angemessenheit vorzulegen.

Besonderheiten des Erlanger Immobilienmarktes

Erlangen ist mit rund 116.000 Einwohnern eine Universitätsstadt in Bayern, bekannt für die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Siemens AG. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Erlangen viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Kleine Wohneinheiten besonders teuer: Im ersten Halbjahr 2025 erreichte der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen bis 40 m² 6.338 €, mit einer Preissteigerung von 13,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Immobilienpreise gestiegen: Im Juni 2025 lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei 4.390 € (Anstieg von 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr)
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Kontakt zum Jobcenter Erlangen

Das Jobcenter Erlangen ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Wichtig: Bei der Anmietung einer neuen Wohnung sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung das Jobcenter kontaktieren, um die Angemessenheit der Miete prüfen zu lassen.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten ab dem 1. April 2025
  • Bei Neuvermietung: Lassen Sie die Angemessenheit der Miete vor Vertragsunterzeichnung vom Jobcenter prüfen
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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