Mietobergrenzen in München
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in München
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in München.
Aktuelle Mietobergrenzen (ab 1. Januar 2025)
Die Landeshauptstadt München hat ab dem 1. Januar 2025 folgende Mietobergrenzen für Bruttokaltmieten festgelegt:
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 890 € |
| 2 Personen | bis 65 m² | 1.092 € |
| 3 Personen | bis 75 m² | 1.286 € |
| 4 Personen | bis 90 m² | 1.569 € |
| 5 Personen | bis 105 m² | 1.939 € |
| 6 Personen | bis 120 m² | 2.188 € |
Haushalte mit 7 oder mehr Personen
Für Haushalte mit sieben oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² und 310 Euro berücksichtigt.
Besonderheiten des Münchner Immobilienmarktes
München gehört zu den teuersten Wohnstandorten in Deutschland. Der Immobilienmarkt zeichnet sich durch sehr hohe Mietpreise aus, was sich auch in den vergleichsweise hohen Mietobergrenzen widerspiegelt.
Aktuelle Marktentwicklung:
- Die durchschnittliche Miete in München lag im Oktober 2025 bei 20,05 € pro Quadratmeter (Steigerung von 6% gegenüber dem Vorjahr)
- Neuvermietungen erreichten im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich 24,11 € pro Quadratmeter
- Im Jahr 2024 wurden rund 6.500 Wohnungen fertiggestellt, dennoch bleibt der Wohnungsmarkt angespannt
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:
- Die festgelegten Mietobergrenzen liegen oft unter den marktüblichen Mieten
- Dies erschwert die Suche nach angemessenem Wohnraum innerhalb der zulässigen Grenzen
- Die Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot deutlich
Tipps für die Wohnungssuche:
- Stadtteile variieren stark: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Außenbezirke sind oft günstiger
- Öffentlicher Nahverkehr nutzen: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar
- Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche
- Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie verschiedene Portale, Zeitungsanzeigen und persönliche Kontakte
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte gelten ab dem 1. Januar 2025
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter München
Das Jobcenter München ist in verschiedenen Sozialbürgerhäusern der Stadt untergebracht, die nach Stadtbezirken zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus oder das Jobcenter München.
Allgemeine Kontaktinformationen:
- Website: jobcenter-muenchen.de
- Zuständigkeit: Je nach Wohnadresse ist ein bestimmtes Sozialbürgerhaus für Sie zuständig
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: 14:00 – 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen der Landeshauptstadt München (Stand: 1. Januar 2025). Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.