Mietobergrenzen in Nürnberg

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Nürnberg

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Nürnberg.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Nürnberg. Diese Werte gelten seit dem 1. Juli 2024 und wurden zuletzt im November 2025 überprüft:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Personbis zu 50 m²522,00 €
2 Personenbis zu 65 m²649,00 €
3 Personenbis zu 75 m²747,00 €

Für Haushalte mit mehr Personen gelten entsprechend höhere Obergrenzen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Jobcenter über die genauen Werte für Ihre Haushaltsgröße.

Besonderheiten des Nürnberger Immobilienmarktes

Der Nürnberger Immobilienmarkt zeigt eine Erholung. Im Jahr 2024 wurden 4.610 Transaktionen für Grundstücke, Häuser und Wohnungen registriert, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Aktuelle Marktlage:

  • Die durchschnittliche Kaltmiete lag im dritten Quartal 2025 bei 11,65 € pro Quadratmeter (Anstieg von 1,13% gegenüber dem Vorquartal, 5,43% im Jahresvergleich)
  • In begehrten Innenstadtlagen übersteigen die Mieten regelmäßig 13 € pro Quadratmeter
  • In peripheren Stadtteilen sind Mieten unter 10 € pro Quadratmeter möglich

Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:

  • Trotz des erreichten Neubauziels von 2.000 Wohnungen im Jahr 2023 bleibt der Wohnungsmarkt angespannt
  • Die Nachfrage nach Wohnraum wächst weiter, während Baugenehmigungen und Bauprojekte zurückgegangen sind
  • Die Wohnkosten steigen, insbesondere durch hohe Nebenkosten wie Heizkosten

Tipps für die Wohnungssuche:

  • Stadtteile vergleichen: In peripheren Stadtteilen sind die Mieten deutlich günstiger als in Innenstadtlagen
  • Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche
  • Öffentlicher Nahverkehr: Nürnberg hat ein gut ausgebautes U-Bahn- und Busnetz, was auch Wohnungen in Außenbezirken attraktiv macht

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Nürnberg-Stadt festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Nürnberg-Stadt

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat mehrere Standorte, die je nach Wohnort und Postleitzahl zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Welcher Standort für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Postleitzahl ab. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Beratungsstellen Nürnberg.

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Nürnberg-Stadt (Stand: November 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.

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