Mietobergrenzen in Würzburg

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Würzburg

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Würzburg.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Würzburg werden vom Jobcenter Stadt Würzburg oder Jobcenter Landkreis Würzburg festgelegt, je nachdem, wo Sie wohnen. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²500 €
2 Personen60 m²600 €
3 Personen75 m²700 €
4 Personen90 m²800 €
5 Personen105 m²900 €

Besonderheiten des Würzburger Immobilienmarktes

Würzburg ist mit rund 130.000 Einwohnern eine der größten Städte Bayerns. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Weinregion: Würzburg liegt im bekannten Weinanbaugebiet Franken, was die Stadt als Wohnort attraktiv macht
  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Würzburg viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
  • Residenzstadt: Die Residenz und die historische Altstadt prägen auch den Wohnungsmarkt
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen sind deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Würzburg zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Würzburg

Website: Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Würzburg oder die Würzburger Verwaltung

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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