Mietobergrenzen in Berlin
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Berlin:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 449 € |
| 2 Personen | 60 m² | 543 € |
| 3 Personen | 75 m² | 668 € |
| 4 Personen | 90 m² | 772 € |
| 5 Personen | 105 m² | 903 € |
Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes
Berlin ist mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die Hauptstadt Deutschlands. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Metropolen-Lage: Als Hauptstadt und Metropole ist Berlin geprägt von hohen Mietpreisen und angespanntem Wohnungsmarkt
- Bezirks-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Bezirken. Zentrale Bezirke wie Mitte, Charlottenburg oder Prenzlauer Berg sind deutlich teurer als Außenbezirke
- Hohe Nachfrage: Die Nachfrage nach Wohnraum ist sehr hoch, was die Mieten weiter in die Höhe treibt
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle ist besonders wichtig
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des exzellenten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in Außenbezirken gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage und Bezirk variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für alle Haushaltsgrößen
Kontakt zum Jobcenter Berlin
Das Jobcenter Berlin ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Berlin direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.