Mietobergrenzen in Berlin-Lichtenberg
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Lichtenberg
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Lichtenberg.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Lichtenberg werden vom Jobcenter Berlin Lichtenberg festgelegt. In Berlin gelten seit dem 1. Oktober 2023 einheitliche Angemessenheitsgrenzen für alle Bezirke. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² | 449,00 € |
| 2 Personen | bis zu 65 m² | 543,40 € |
| 3 Personen | bis zu 80 m² | 668,80 € |
| 4 Personen | bis zu 90 m² | 772,40 € |
| 5 Personen | bis zu 102 m² | 903,72 € |
| 6 Personen | bis zu 114 m² | 1.010,04 € |
| Jede weitere Person | +12 m² | +106,32 € |
Wichtige Regelung: Karenzzeit bei Antragstellung
Während der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten, unabhängig von ihrer Angemessenheit. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes
Berlin-Lichtenberg ist ein Bezirk im Osten Berlins, bekannt für den Tierpark. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Angespannter Wohnungsmarkt: Trotz neuer Bauprojekte bleibt der Wohnungsmarkt in Lichtenberg angespannt
- Hohe Nachfrage: Die gute Anbindung und grüne Lage machen Lichtenberg zu einem begehrten Wohnstandort
- Realität der Mieten: Laut Statistiken leben viele Bürgergeld-Empfänger in Wohnungen, deren Mieten über den Richtwerten liegen. In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten dennoch vollständig, da kein angemessener Wohnraum verfügbar ist
- Stadtteil-Variationen: Innerhalb von Lichtenberg variieren die Mietpreise erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes (U-Bahn, S-Bahn, Bus) sind auch Wohnungen in verschiedenen Teilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit). In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten auch bei Überschreitungen, wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte gelten seit dem 1. Oktober 2023 und sind einheitlich für alle Berliner Bezirke
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Berlin Lichtenberg
Das Jobcenter Berlin Lichtenberg ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Adresse: Gotlindestraße 93, 10365 Berlin
- Weitere Adresse: Bornitzstraße 73-75, 10365 Berlin
- Telefon: 030 555588-2222
- E-Mail: jobcenter-berlin-lichtenberg@jobcenter-ge.de
- Website: berlin.de/jobcenter-lichtenberg
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.