Mietobergrenzen in Berlin-Wedding

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Wedding

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Wedding.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Berlin-Wedding werden vom Jobcenter Berlin Mitte festgelegt, da Wedding zum Bezirk Mitte gehört. In Berlin gelten seit dem 1. Oktober 2023 einheitliche Angemessenheitsgrenzen für alle Bezirke. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Personbis zu 50 m²449,00 €
2 Personenbis zu 65 m²543,40 €
3 Personenbis zu 80 m²668,80 €
4 Personenbis zu 90 m²772,40 €
5 Personenbis zu 102 m²903,72 €
6 Personenbis zu 114 m²1.010,04 €
Jede weitere Person+12 m²+106,32 €

Wichtige Regelung: Karenzzeit bei Antragstellung

Während der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten, unabhängig von ihrer Angemessenheit. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf ihre Angemessenheit hin überprüft.

Besonderheiten des Berliner Immobilienmarktes

Berlin-Wedding ist ein Stadtteil im Bezirk Mitte mit multikultureller Vielfalt. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Angespannter Wohnungsmarkt: Trotz neuer Bauprojekte bleibt der Wohnungsmarkt in Wedding angespannt
  • Hohe Nachfrage: Die zentrale Lage und multikulturelle Atmosphäre machen Wedding zu einem begehrten Wohnstandort
  • Realität der Mieten: Laut Statistiken leben viele Bürgergeld-Empfänger in Wohnungen, deren Mieten über den Richtwerten liegen. In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten dennoch vollständig, da kein angemessener Wohnraum verfügbar ist
  • Stadtteil-Variationen: Innerhalb von Wedding variieren die Mietpreise erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes (U-Bahn, S-Bahn, Bus) sind auch Wohnungen in verschiedenen Teilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit). In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mieten auch bei Überschreitungen, wenn kein angemessener Wohnraum verfügbar ist.

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte gelten seit dem 1. Oktober 2023 und sind einheitlich für alle Berliner Bezirke
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Berlin Mitte

Das Jobcenter Berlin Mitte ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen, da Wedding zum Bezirk Mitte gehört. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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