Mietobergrenzen in Schwedt/Oder

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Schwedt/Oder

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Schwedt/Oder.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Schwedt/Oder:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²350 €
2 Personen60 m²420 €
3 Personen75 m²490 €
4 Personen90 m²560 €
5 Personen105 m²630 €

Besonderheiten des Immobilienmarktes in Schwedt/Oder

Schwedt/Oder ist mit rund 33.000 Einwohnern eine Stadt in Brandenburg an der Oder. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Grenzstadt: Die Lage an der polnischen Grenze prägt auch den Wohnungsmarkt
  • Moderate Mieten: Im Vergleich zu größeren Städten in der Region sind die Mieten in Schwedt/Oder moderater
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Schwedt/Oder

Das Jobcenter Schwedt/Oder ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Schwedt/Oder direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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