Mietobergrenzen in Bad Homburg vor der Höhe

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Bad Homburg vor der Höhe

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Bad Homburg vor der Höhe.

Aktuelle Mietobergrenzen

Bad Homburg vor der Höhe gehört zum Hochtaunuskreis. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Bad Homburg vor der Höhe:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²539 €
2 Personen60 m²690 €
3 Personen75 m²819 €
4 Personen90 m²1.042 €
5 Personen105 m²1.106 €
jede weitere Person+10 m²+134 €

Besonderheiten des Immobilienmarktes in Bad Homburg vor der Höhe

Bad Homburg vor der Höhe ist mit rund 54.000 Einwohnern eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen, in unmittelbarer Nähe zu Frankfurt am Main. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Nähe zu Frankfurt: Die Nähe zu Frankfurt am Main macht Bad Homburg auch für Pendler attraktiv, was sich auch in den Mietpreisen widerspiegelt
  • Hochtaunuskreis: Als Teil des Hochtaunuskreises gehört Bad Homburg zu einer Region mit höheren Mietpreisen
  • Kurstadt: Als Kurstadt hat Bad Homburg auch touristische Attraktivität
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes und der Nähe zu Frankfurt sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Kommunalen Jobcenter Hochtaunus

Das Kommunale Jobcenter Hochtaunus ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen in Bad Homburg vor der Höhe. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Website: Kommunales Jobcenter Hochtaunus

Bitte kontaktieren Sie das Kommunale Jobcenter Hochtaunus direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Hochtaunuskreises. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen