Mietobergrenzen in Darmstadt
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Darmstadt
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Darmstadt.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Darmstadt werden vom Jobcenter Darmstadt festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 540 € |
| 2 Personen | 60 m² | 630 € |
| 3 Personen | 75 m² | 760 € |
| 4 Personen | 90 m² | 900 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.050 € |
Wichtige Aktualisierung: Die Mietobergrenzen in Darmstadt wurden zum 1. Juli 2024 angehoben. Die genauen Beträge variieren je nach Haushaltsgröße und wurden um 10 bis 14 Prozent erhöht. Die aktuellen, offiziellen Werte können beim Jobcenter Darmstadt oder beim Amt für Soziales und Prävention erfragt werden.
Besonderheiten des Darmstädter Immobilienmarktes
Darmstadt ist mit rund 160.000 Einwohnern eine der größten Städte Hessens und bekannt als Wissenschaftsstadt. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Wissenschaftsstadt: Darmstadt ist als Wissenschaftsstadt bekannt und zieht viele Wissenschaftler und Beschäftigte aus dem Tech-Bereich an
- Höhere Mietpreise: Darmstadt gehört zu den teureren Städten in Hessen, was sich auch in den vergleichsweise höheren Mietobergrenzen widerspiegelt
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen sind deutlich teurer
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Darmstadt zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Jobcenter Darmstadt
Website: Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Darmstadt oder das Amt für Soziales und Prävention
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Quellen
Hinweis: Die Mietobergrenzen in Darmstadt wurden zum 1. Juli 2024 angehoben. Die genauen Beträge variieren je nach Haushaltsgröße und wurden um 10 bis 14 Prozent erhöht. Die aktuellen, offiziellen Werte können beim Jobcenter Darmstadt oder beim Amt für Soziales und Prävention erfragt werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte.