Mietobergrenzen in Frankfurt am Main

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Frankfurt am Main

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Frankfurt am Main.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete zuzüglich kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) für Bürgergeld-Empfänger in Frankfurt am Main. Diese Werte gelten seit dem 1. Juni 2024 und wurden zuletzt im November 2025 überprüft:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeAngemessene Bruttokaltmiete
1 Person50 m²786 €
2 Personen60 m²903 €
3 Personen75 m²1.078 €
4 Personen87 m²1.219 €
5 Personen99 m²1.360 €
6 Personen111 m²1.501 €
Jede weitere Person+12 m²+141 €

Wichtige Regelung: Karenzzeit bei Antragstellung

Während der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten, unabhängig von ihrer Angemessenheit. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Heizkosten werden jedoch von Beginn an nur in angemessener Höhe anerkannt.

Besonderheiten des Frankfurter Immobilienmarktes

Frankfurt am Main gehört als Finanzmetropole und größte Stadt Hessens zu den teuersten Wohnstandorten in Deutschland. Der Immobilienmarkt ist durch sehr hohe Mietpreise gekennzeichnet, was sich auch in den vergleichsweise hohen Mietobergrenzen widerspiegelt.

Aktuelle Marktlage:

  • Die Leerstandsquote in Frankfurt liegt bei lediglich 0,2 Prozent, was zu steigenden Mietpreisen führt
  • In den westlichen Stadtteilen bewegen sich die Mieten zwischen 10 und 12 Euro pro Quadratmeter
  • In innenstadtnahen Gebieten liegen die Mieten durchschnittlich zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter
  • Der Wohnungsmarkt ist durch eine hohe Nachfrage und ein begrenztes Angebot gekennzeichnet

Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:

  • Frankfurt ist als Finanzzentrum eine der teuersten Städte Deutschlands
  • Die Mietobergrenzen sind zwar hoch, liegen aber oft unter den marktüblichen Mieten
  • Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt das Angebot erheblich
  • Besonders zentrale Lagen sind sehr teuer

Tipps für die Wohnungssuche:

  • Stadtteile variieren stark: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Auch Außenbezirke können interessante Optionen bieten
  • Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche und bleiben Sie aktiv
  • Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie verschiedene Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte und Wohnungsbaugesellschaften
  • Öffentlicher Nahverkehr: Die gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn, U-Bahn, Bus) ermöglicht auch Wohnungen in den Außenbezirken
  • Frankfurter Mietspiegel nutzen: Der offizielle Mietspiegel gibt Ihnen Orientierung über angemessene Mieten in verschiedenen Stadtteilen

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
  • Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Frankfurt am Main festgelegt wurden
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall

Kontakt zum Jobcenter Frankfurt am Main

Das Jobcenter Frankfurt am Main hat mehrere Standorte, die nach Wohnort zuständig sind. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Wohnadresse. Es gibt Jobcenter-Standorte in Mitte, Ost, West und Süd. Eine Übersicht aller Standorte und deren Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Frankfurt am Main.

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen der Stadt Frankfurt und des Jobcenters Frankfurt am Main. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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