Mietobergrenzen in Offenbach am Main

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Offenbach am Main

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Offenbach am Main.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Stadt Offenbach hat auf Grundlage einer statistischen Auswertung des Offenbacher Wohnungsmarktes die folgenden Angemessenheitswerte für die Bruttokaltmiete ermittelt. Die Angemessenheit der Bruttokaltmiete bestimmt sich nach der Zahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft.

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Offenbach am Main:

HaushaltsgrößeWohnfläche*Bruttokaltmiete
1 Person35 qm440,00 €
2 Personen50 qm550,00 €
3 Personen60 qm670,00 €
4 Personen75 qm850,00 €
5 Personen87 qm1.070,00 €
jede weitere Person12 qmEinzelfallprüfung

* Die angegebenen qm-Zahlen stellen Richtwerte dar.

In besonderen Einzelfällen kann eine höhere Bruttokaltmiete anerkannt werden. Dies kommt z.B. in Betracht, wenn nachweislich aufgrund von Behinderungen oder aus anderen wichtigen Gründen eine größere Wohnung erforderlich ist.

Besonderheiten des Offenbacher Immobilienmarktes

Offenbach am Main ist mit rund 130.000 Einwohnern eine Stadt in Hessen, direkt östlich von Frankfurt am Main gelegen. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Nähe zu Frankfurt: Die unmittelbare Nähe zu Frankfurt am Main macht Offenbach auch für Pendler attraktiv, was sich auch in den Mietpreisen widerspiegelt
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Offenbach am Main zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Berliner Straße 190 63067 Offenbach am Main

Telefon: 069 8065-8100

Website: https://www.mainarbeit-offenbach.de

Öffnungszeiten:

  • Mo - Do: 7:30 - 16:30 Uhr
  • Fr: 7:30 - 14:00 Uhr
  • Persönliche Vorsprachen nur mit Termin

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen der MainArbeit Offenbach (Stand: Januar 2025). Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

Weitere Informationen