Mietobergrenzen in Schwerin

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Schwerin

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Schwerin.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Schwerin:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²400 €
2 Personen60 m²480 €
3 Personen75 m²560 €
4 Personen90 m²640 €
5 Personen105 m²720 €

Besonderheiten des Schweriner Immobilienmarktes

Schwerin ist mit rund 96.000 Einwohnern die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Landeshauptstadt: Als Landeshauptstadt ist Schwerin auch Verwaltungszentrum und zieht verschiedene Bevölkerungsgruppen an
  • Seenlandschaft: Die Lage inmitten von Seen macht Schwerin als Wohnort attraktiv
  • Moderate Mieten: Im Vergleich zu größeren Städten in Deutschland sind die Mieten in Schwerin moderater
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Schwerin

Das Jobcenter Schwerin ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Schwerin direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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