Mietobergrenzen in Hannover

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Hannover

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Hannover.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Hannover werden vom Jobcenter Region Hannover festgelegt und orientieren sich an den aktuellen Mietspiegeln. Diese Obergrenzen beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten) und variieren je nach Haushaltsgröße.

Die folgenden Werte gelten seit dem 1. Januar 2025:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²499 €
2 Personen60 m²587 €
3 Personen75 m²697 €
4 Personen90 m²834 €
5 Personen105 m²946 €

Rechtliche Grundlage

Im August 2025 entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dass die vom Jobcenter Region Hannover festgelegten Mietobergrenzen rechtmäßig sind. Das Gericht stellte fest, dass das Konzept des Jobcenters auf repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels basiert und die Angemessenheitsgrenzen zulässigerweise beim höchsten Wert des unteren Drittels der für die jeweilige Wohnungsgrößenklasse ermittelten Mieten festlegt.

Besonderheiten des Hannoveraner Immobilienmarktes

Hannover ist als Landeshauptstadt Niedersachsens ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturzentrum. Der Immobilienmarkt in Hannover zeigt folgende Besonderheiten:

  • Wachsende Mietpreise: Wie in vielen deutschen Großstädten steigen auch in Hannover die Mieten kontinuierlich an
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen sind deutlich teurer als Außenbezirke
  • Realitätsferne Obergrenzen: Es gibt Kritik, dass viele Bürgergeld-Empfänger in Niedersachsen monatlich durchschnittlich rund 120 Euro aus eigener Tasche für die Miete aufbringen müssen, da die tatsächlichen Wohnkosten die vom Jobcenter anerkannten Beträge übersteigen
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle (Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte) kann hilfreich sein

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Region Hannover

Das Jobcenter Region Hannover ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Region Hannover direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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