Mietobergrenzen in Dortmund
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Dortmund
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Dortmund.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten) für Bürgergeld-Empfänger in Dortmund. Heizkosten werden zusätzlich übernommen.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete | Kaltmiete | Nebenkosten (ohne Heizkosten) |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 570 € | 400 € | 170 € |
| 2 Personen | 65 m² | 690 € | 490 € | 200 € |
| 3 Personen | 80 m² | 820 € | 590 € | 230 € |
| 4 Personen | 95 m² | 1.040 € | 780 € | 260 € |
| 5 Personen | 110 m² | 1.230 € | 930 € | 300 € |
| 6 Personen | 125 m² | 1.310 € | 1.000 € | 310 € |
Besonderheiten des Dortmunder Immobilienmarktes
Der Dortmunder Wohnungsmarkt zeigt eine angespannte Situation. Trotz eines Bevölkerungszuwachses und steigender Nachfrage nach Wohnraum bleibt das Angebot begrenzt.
Aktuelle Marktlage:
- Im Jahr 2024 wurden 1.379 Wohnungen fertiggestellt, während 1.446 Baugenehmigungen erteilt wurden
- Die strukturelle Leerstandsquote lag bei 1,9 Prozent, was auf einen knappen Wohnungsmarkt hindeutet
- Die Immobilienpreise sind weiterhin stabil
- Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Anzahl der notariell beurkundeten Kaufverträge um etwa 19% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:
- Die hohe Nachfrage nach Wohnraum macht die Suche nach angemessenem Wohnraum schwierig
- Das begrenzte Angebot kann zu längeren Wartezeiten führen
- Die Mietpreise variieren zwischen den verschiedenen Stadtteilen
Tipps für die Wohnungssuche:
- Verschiedene Stadtteile prüfen: Die Mietpreise können zwischen den verschiedenen Stadtteilen variieren. Auch Außenbezirke können interessante Optionen bieten
- Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche und bleiben Sie aktiv
- Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie verschiedene Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte und Wohnungsbaugesellschaften
- Öffentlicher Nahverkehr: Das gut ausgebaute ÖPNV-Netz (U-Bahn, Bus, S-Bahn) ermöglicht auch Wohnungen in den Außenbezirken
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten)
- Heizkosten werden zusätzlich übernommen
- Die Wohnungsgrößen sind Richtwerte; in Einzelfällen können Abweichungen möglich sein
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Dortmund
Das Jobcenter Dortmund ist nach Stadtgebieten (Postleitzahl) zuständig. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Telefon: 0231 842-1110
- E-Mail: jobcenter-dortmund@jobcenter-ge.de
- Website: Jobcenter Dortmund
Eine Übersicht aller Standorte finden Sie auf der Website der Beratungsstellen Dortmund.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen (Stand: 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.