Mietobergrenzen in Düsseldorf
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Düsseldorf
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Düsseldorf.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Düsseldorf:
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | |
| 2 Personen | bis 65 m² | |
| 3 Personen | bis 80 m² | |
| 4 Personen | bis 95 m² | |
| 5 Personen | bis 110 m² |
Haushalte mit 6 oder mehr Personen
Für Haushalte mit 6 oder mehr Personen werden pro zusätzlicher Person zusätzlich 15 m² Wohnfläche und 180,00 Euro berücksichtigt.
Besonderheiten des Düsseldorfer Immobilienmarktes
Düsseldorf ist als Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens und bedeutendes Wirtschaftszentrum einer der teuersten Wohnstandorte in Deutschland. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Hohe Mietpreise: Düsseldorf gehört zu den Städten mit den höchsten Mietpreisen in Deutschland, was sich auch in den vergleichsweise höheren Mietobergrenzen widerspiegelt
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen wie die Altstadt, Oberkassel oder Medienhafen sind deutlich teurer als Außenbezirke
- Wohnungsnot: Düsseldorf hat einen angespannten Wohnungsmarkt mit hoher Nachfrage. Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle (Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte) kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in den Außenbezirken gut erreichbar, was die Suche erweitern kann
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Düsseldorf zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Jobcenter Düsseldorf
Website: https://www.jobcenter-duesseldorf.de
Mietobergrenzen: https://www.jobcenter-duesseldorf.de/uk/finanzen/rund-ums-wohnen/geld-fuer-wohnung-und-heizung
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Quellen
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Düsseldorf. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.