Mietobergrenzen in Essen
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Essen
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Essen.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Essen neue Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger. Diese Anpassung wurde aufgrund gestiegener kalter Betriebskosten vorgenommen. Die folgenden Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inklusive kalter Betriebskosten) für nicht barrierearmen Wohnraum:
| Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|
| 1 Person | 476 € |
| 2 Personen | 619 € |
| 3 Personen | 762 € |
| 4 Personen | 904,50 € |
| 5 Personen | 1.047,50 € |
| 6 Personen | 1.142,50 € |
| 7 Personen | 1.238 € |
| 8 Personen | 1.333 € |
| 9 Personen | 1.428 € |
| 10 Personen | 1.523,50 € |
| Jede weitere Person | +95,50 € |
Barrierearmer Wohnraum
Für barrierearmen Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen gelten höhere Obergrenzen:
- 1 Person: 555 €
- 2 Personen: 721,50 €
- Jede weitere Person: +111 €
Die Stadt Essen passt die Leistungen automatisch zum 1. Mai 2025 an.
Besonderheiten des Essener Immobilienmarktes
Der Essener Wohnungsmarkt zeigt derzeit eine angespannte Situation. Laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft sind die Neuvertragsmieten in Essen im vierten Quartal 2024 um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dieser Anstieg liegt über dem bundesweiten Durchschnitt von 4,7 Prozent.
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:
- Die Mieten steigen besonders kräftig, was die Wohnungssuche erschwert
- Die hohe Nachfrage nach Wohnraum macht die Suche nach angemessenem Wohnraum schwierig
- Die Kaufpreise für Immobilien blieben hingegen stabil
Tipps für die Wohnungssuche:
- Verschiedene Stadtteile prüfen: Die Mietpreise können zwischen den verschiedenen Stadtteilen stark variieren
- Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche und bleiben Sie aktiv
- Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie verschiedene Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte und Wohnungsbaugesellschaften
- Öffentlicher Nahverkehr: Das gut ausgebaute ÖPNV-Netz (U-Bahn, Straßenbahn, Bus) ermöglicht auch Wohnungen in den Außenbezirken
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2025 und wurden aufgrund gestiegener kalter Betriebskosten angepasst
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum JobCenter Essen
Das JobCenter Essen verfügt über mehrere Geschäftsstellen im Stadtgebiet. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Erstantrag: Neukundenbereich am Berliner Platz 10, 45127 Essen
- Telefon: 0201 88-56999
- Website: Stadt Essen - JobCenter
Eine Übersicht aller Standorte und Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Essen.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen der Stadt Essen (Stand: 1. Mai 2025). Die Anpassung wurde aufgrund gestiegener kalter Betriebskosten vorgenommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.