Mietobergrenzen in Köln
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Köln
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Köln.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Köln:
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 677 € | |
| 2 Personen | 820 € | |
| 3 Personen | 976 € | |
| 4 Personen | 1.139 € | |
| 5 Personen | 1.302 € |
Besonderheiten des Kölner Immobilienmarktes
Der Kölner Wohnungsmarkt ist durch eine hohe Nachfrage und ein begrenztes Angebot gekennzeichnet. Besonders Ein-Zimmer-Wohnungen sind knapp, was die Wohnungssuche für Alleinstehende erschwert.
Aktuelle Marktentwicklung:
- Die Mietpreise in Köln sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen
- Laut einer Analyse von ImmoScout24 aus dem Jahr 2025 lohnt sich der Kauf einer Eigentumswohnung in Köln bereits nach sechs Jahren im Vergleich zur Miete
- Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung liegt die anfängliche Kaltmiete für eine vergleichbare Wohnung bei etwa 949 Euro
Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger:
- Die hohe Nachfrage nach Wohnraum macht die Suche nach angemessenem Wohnraum schwierig
- Besonders kleine Wohnungen (Ein-Zimmer-Wohnungen) sind knapp
- Die Mietpreise steigen kontinuierlich, was die Wohnungssuche zusätzlich erschwert
Tipps für die Wohnungssuche:
- Verschiedene Stadtteile prüfen: Die Mietpreise können zwischen den verschiedenen Stadtteilen variieren. Auch Außenbezirke können interessante Optionen bieten
- Frühzeitige Suche: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Wohnungssuche und bleiben Sie aktiv
- Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie verschiedene Online-Portale, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte und Wohnungsbaugesellschaften
- Öffentlicher Nahverkehr: Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr kann Ihre Suche auf weitere Stadtteile ausweiten
- Wohnungsbaugesellschaften: Kontaktieren Sie städtische und private Wohnungsbaugesellschaften in Köln
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich, medizinische Notwendigkeit).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet und sollten bei der Berechnung der gesamten Wohnkosten berücksichtigt werden
- Die Werte sind Richtwerte, die vom Jobcenter Köln festgelegt wurden
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihren individuellen Fall
Kontakt zum Jobcenter Köln
Das Jobcenter Köln ist nach Postleitzahl zuständig. Für detaillierte Informationen zu den Mietobergrenzen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
Kontaktinformationen:
- Telefon: 0221 96443401
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-18:00 Uhr (telefonisch), Freitag: 8:00-14:00 Uhr (telefonisch)
- Website: jobcenterkoeln.de
- Persönliche Vorsprachen: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Eine Übersicht der Standorte und die Möglichkeit, Anträge online zu stellen, finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Köln.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen des Jobcenters Köln (Stand: 1. Januar 2025). Die Werte werden regelmäßig überprüft und angepasst. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte für Ihre individuelle Situation.