Mietobergrenzen in Mülheim an der Ruhr
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Mülheim an der Ruhr
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Mülheim an der Ruhr.
Aktuelle Mietobergrenzen (ab 1. Oktober 2024)
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in Mülheim an der Ruhr neue Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger. Die Mietobergrenzen werden vom Jobcenter Mülheim an der Ruhr festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | 440,50 € |
| 2 Personen | 65 m² | 566,15 € |
| 3 Personen | 80 m² | 693,60 € |
| 4 Personen | 95 m² | 814,15 € |
| 5 Personen | 110 m² | 950,40 € |
| Jede weitere Person | +15 m² | +128,55 € |
Klimabonus für energieeffiziente Wohnungen
Zusätzlich wird ein Klimabonus gewährt, wenn die Wohnung bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllt:
- Verbrauchskennwert unter 110 kWh/m² (ohne Warmwasser) bzw. unter 125 kWh/m² (mit Warmwasser): Obergrenze erhöht sich um 0,27 €/m²
- Verbrauchskennwert unter 60 kWh/m² (ohne Warmwasser) bzw. unter 75 kWh/m² (mit Warmwasser): Bonus von 0,70 €/m²
Besonderheiten des Mülheimer Immobilienmarktes
Mülheim an der Ruhr ist mit rund 173.000 Einwohnern eine Stadt im Ruhrgebiet. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Ruhrgebietslage: Als Teil des Ruhrgebiets profitiert Mülheim von der guten Infrastruktur und Anbindung
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Mülheim an der Ruhr
Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Mülheim an der Ruhr direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Mülheim.
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.