Mietobergrenzen in Münster

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Münster

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Münster.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Münster werden vom Jobcenter Münster festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²540 €
2 Personen60 m²630 €
3 Personen75 m²760 €
4 Personen90 m²900 €
5 Personen105 m²1.050 €

Besonderheiten des Münsteraner Immobilienmarktes

Münster ist mit rund 320.000 Einwohnern eine der größten Städte in Nordrhein-Westfalen und bekannt als Universitätsstadt mit hoher Lebensqualität. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Höhere Mietpreise: Münster gehört zu den teureren Städten in NRW, was sich auch in den vergleichsweise höheren Mietobergrenzen widerspiegelt
  • Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Münster viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erheblich erhöht
  • Hohe Lebensqualität: Die hohe Lebensqualität und die gute Infrastruktur machen Münster sehr attraktiv, was zu höheren Mietpreisen führt
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Universität sind deutlich teurer
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Fahrradfreundlich: Münster ist sehr fahrradfreundlich, was die Erschließung auch ohne Auto erleichtert

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Münster

Das Jobcenter Münster ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Münster direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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