Mietobergrenzen in Dresden

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Dresden

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Dresden.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Dresden neue Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe. Diese Angemessenheitsrichtwerte bestimmen die maximalen Bruttokaltmieten (Grundmiete plus kalte Betriebskosten), die vom Jobcenter und Sozialamt übernommen werden.

Die neuen Werte gelten für zwei Jahre, vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Sie wurden wissenschaftlich fundiert ermittelt und stellen die Mietobergrenzen dar, anhand derer die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft wird.

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete (2025)Bisherige Richtwerte
1 Person45 m²450,50 €368,93 €
2 Personen60 m²557,64 €464,93 €
3 Personen75 m²715,73 €553,14 €
4 Personen90 m²813,85 €687,43 €
5 Personen105 m²962,50 €868,68 €
Jede weitere Person+15 m²+116,60 €+91,44 €

Erhöhung der Richtwerte

Die neuen Werte stellen eine erhebliche Erhöhung gegenüber den bisherigen Richtwerten dar, was die steigenden Mietkosten in Dresden widerspiegelt. Dies soll dazu beitragen, dass Bürgergeld-Empfänger eine angemessene Wohnung finden können, ohne große finanzielle Belastungen zu haben.

Besonderheiten des Dresdner Immobilienmarktes

Dresden ist als Landeshauptstadt Sachsens ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturzentrum. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Entwicklungen:

  • Steigende Mieten: Dresden erlebt seit Jahren steigende Mietpreise, was auch zu den erhöhten Mietobergrenzen geführt hat
  • Mietpreisbremse verlängert: Die Mietpreisbremse für Dresden wurde verlängert. Bei Neuvermietungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027
  • Kappungsgrenze: In Dresden dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden, anstatt der regulären 20 Prozent. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2027
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und beliebte Viertel sind deutlich teurer

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Dresden zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Dresden

Website: Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Dresden oder die Dresdner Verwaltung

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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