Mietobergrenzen in Leipzig

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig.

Aktuelle Mietobergrenzen

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Leipzig wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 festgelegt. Die aktuellen Werte für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten) sind wie folgt:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmieteKaltmieteNebenkosten (ohne Heizkosten)
1 Person45 m²345,79 €266,41 €79,38 €
2 Personen60 m²450,00 €344,17 €105,83 €
3 Personen75 m²586,63 €454,34 €132,29 €
4 Personen85 m²671,44 €521,51 €149,93 €
5 Personen95 m²782,46 €614,89 €167,57 €
6 Personen105 m²861,79 €676,02 €185,77 €
Jede weitere+10 m²+79,33 €+61,13 €+18,20 €

Hinweis: Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2024 und wurden bisher nicht für das Jahr 2025 aktualisiert. Es ist daher ratsam, regelmäßig die offiziellen Mitteilungen des Jobcenters Leipzig zu verfolgen, um über mögliche Änderungen informiert zu bleiben.

Besonderheiten des Leipziger Immobilienmarktes

Leipzig ist als größte Stadt Sachsens ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturzentrum. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Entwicklungen:

  • Steigende Mieten: Leipzig erlebt seit Jahren steigende Mietpreise, was auch zu Herausforderungen für Bürgergeld-Empfänger führt
  • Nachzahlungen: In den Jahren 2023 und 2024 musste das Sozialamt Leipzig in jeweils über 2.000 Fällen Betriebs- und Heizkostennachzahlungen übernehmen
  • Aufforderungen zur Mietkostensenkung: Angesichts steigender Mieten berichten Betroffene zunehmend von Aufforderungen des Jobcenters zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Beliebte Viertel sind deutlich teurer als Außenbezirke
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter

Um die aktuellen Mietobergrenzen für Leipzig zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:

Jobcenter Leipzig

Website: Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Leipzig oder die Leipziger Verwaltung

Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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