Mietobergrenzen in Kiel
Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Kiel
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Kiel.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Kiel werden vom Jobcenter Kiel festgelegt. Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 480 € |
| 2 Personen | 60 m² | 570 € |
| 3 Personen | 75 m² | 700 € |
| 4 Personen | 90 m² | 850 € |
| 5 Personen | 105 m² | 1.000 € |
Besonderheiten des Kieler Immobilienmarktes
Kiel ist mit rund 250.000 Einwohnern die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:
- Ostseelage: Die Lage an der Ostsee macht Kiel als Wohnort attraktiv
- Universitätsstadt: Als Universitätsstadt zieht Kiel viele Studenten an, was die Nachfrage nach Wohnraum erhöht
- Kieler Woche: Die bekannte Kieler Woche macht die Stadt auch als Wohnort interessant
- Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Stadtteilen. Zentrale Lagen und die Nähe zur Ostsee sind deutlich teurer
- Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
- Öffentlicher Nahverkehr: Dank des gut ausgebauten ÖPNV-Netzes sind auch Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen gut erreichbar
Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?
Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.
Übernahme der Mietkosten
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter Kiel
Das Jobcenter Kiel ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.
Kontaktinformationen:
Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Kiel direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.