Mietobergrenzen in Sylt

Aktuelle Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Sylt

Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in Sylt.

Aktuelle Mietobergrenzen (2025)

Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Bürgergeld-Empfänger in Sylt:

HaushaltsgrößeAngemessene WohnungsgrößeBruttokaltmiete
1 Person45 m²550 €
2 Personen60 m²650 €
3 Personen75 m²800 €
4 Personen90 m²950 €
5 Personen105 m²1.100 €

Besonderheiten des Sylter Immobilienmarktes

Sylt ist eine Insel in Schleswig-Holstein, bekannt als touristisches Reiseziel. Der Immobilienmarkt zeigt folgende Besonderheiten:

  • Tourismus: Als hochpreisiges touristisches Reiseziel hat Sylt auch sehr hohe Mieten
  • Insel-Lage: Die Insel-Lage prägt den Immobilienmarkt erheblich
  • Saisonale Schwankungen: Der Wohnungsmarkt unterliegt saisonalen Schwankungen durch Tourismus
  • Stadtteil-Variationen: Die Mietpreise unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Orten auf der Insel
  • Wohnungssuche: Eine frühzeitige Suche und die Nutzung verschiedener Kanäle kann hilfreich sein
  • Begrenzte Verfügbarkeit: Aufgrund der Insel-Lage ist der Wohnraum begrenzt verfügbar

Was bedeutet "angemessene Wohnungsgröße"?

Die angegebenen Wohnungsgrößen sind Richtwerte, die als angemessen gelten. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob Ihre Wohnung die angemessene Größe hat. Eine leicht über- oder unterschrittene Größe wird in der Regel akzeptiert, wenn die Wohnung aus anderen Gründen (z.B. Verfügbarkeit, Barrierfreiheit) geeignet ist.

Übernahme der Mietkosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese die Mietobergrenze nicht überschreiten und die Wohnung als angemessen gilt. Wenn Ihre Miete über der Grenze liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen, es sei denn, es gibt triftige Gründe für die Überschreitung (z.B. keine günstigere Wohnung verfügbar, Barrierfreiheit erforderlich).

Wichtige Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
  • Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
  • Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte

Kontakt zum Jobcenter Sylt

Das Jobcenter Sylt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu den Mietobergrenzen. Für detaillierte Informationen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

Kontaktinformationen:

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Sylt direkt für die aktuellen Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.

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