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Bürgergeld Zuverdienst 2025: Freibeträge und Hinzuverdienst berechnen - Bürgergeld Zuverdienst 2025: Alle Freibeträge erklärt - 100€

Bürgergeld Zuverdienst 2025: Freibeträge und Hinzuverdienst berechnen

Der Zuverdienst beim Bürgergeld ist ein wichtiges Thema für alle, die neben dem Leistungsbezug arbeiten möchten. Die gute Nachricht: Ein Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei und Sie können Ihr Budget deutlich aufbessern. Dieser Ratgeber erklärt alle Freibeträge 2025, zeigt Berechnungsbeispiele und gibt praktische Tipps zur optimalen Gestaltung Ihres Hinzuverdienstes.

Das Wichtigste in Kürze

  • 100 Euro Grundfreibetrag bleiben komplett anrechnungsfrei
  • Gestaffelte Freibeträge von 20-30% bei höherem Einkommen
  • Minijob-Grenze 2025: 556 Euro monatlich
  • Für Alleinerziehende gelten erweiterte Freibeträge
  • Arbeit lohnt sich immer – Sie haben mehr Geld als ohne Job

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?

Beim Bürgergeld wird nicht jeder verdiente Euro 1:1 vom Leistungsanspruch abgezogen. Stattdessen bleiben bestimmte Freibeträge erhalten, damit sich Arbeit auch finanziell lohnt. Je mehr Sie verdienen, desto mehr Geld haben Sie insgesamt zur Verfügung.

Grundprinzip der Anrechnung

  1. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
  2. Von diesem Nettoeinkommen werden die Freibeträge berechnet
  3. Nur der verbleibende Betrag wird auf das Bürgergeld angerechnet

Wichtig: Auch bei voller Anrechnung lohnt sich Arbeit! Mit einem Nebenjob haben Sie immer mehr Geld als ohne – und verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Freibeträge 2025 im Überblick

Die Freibeträge beim Bürgergeld sind gestaffelt. Je nach Einkommenshöhe bleiben unterschiedliche Prozentsätze anrechnungsfrei:

EinkommensbereichFreibetragWas bleibt?
0 - 100 €100%Alles bleibt Ihnen
100,01 - 520 €20%20% + Grundfreibetrag
520,01 - 1.000 €30%30% + vorherige Freibeträge
1.000,01 - 1.200 €10%10% + vorherige Freibeträge
1.200,01 - 1.500 € (Alleinerziehende)10%Nur für Alleinerziehende

Erklärung der einzelnen Stufen

Grundfreibetrag (0-100 €): Die ersten 100 Euro Ihres Einkommens sind vollständig anrechnungsfrei. Dies gilt auch für Einkommen aus Minijobs, Teilzeit oder selbstständiger Tätigkeit.

Stufe 1 (100,01-520 €): Von jedem Euro zwischen 100,01 und 520 Euro bleiben Ihnen 20% zusätzlich. Das entspricht dem Bereich eines klassischen Minijobs.

Stufe 2 (520,01-1.000 €): Hier wird es noch attraktiver: 30% des Einkommens in diesem Bereich bleiben anrechnungsfrei. Dies soll den Anreiz für eine Beschäftigung über den Minijob hinaus erhöhen.

Stufe 3 (1.000,01-1.200 €): In diesem Bereich sinkt der Freibetrag auf 10%. Dennoch lohnt sich jeder weitere Euro.

Erweiterte Stufe für Alleinerziehende (1.200,01-1.500 €): Alleinerziehende profitieren von einem erweiterten Freibetrag bis 1.500 Euro. Die zusätzlichen 300 Euro werden ebenfalls mit 10% berücksichtigt.

Rechenbeispiele für verschiedene Einkommen

Beispiel 1: Minijob mit 450 Euro

Ausgangssituation: Sie haben einen Minijob und verdienen 450 Euro brutto monatlich.

Berechnung der Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20% von 350 € (450 - 100): 70 €
  • Gesamter Freibetrag: 170 €

Ergebnis:

  • Vom Bürgergeld abgezogen: 280 € (450 - 170)
  • Sie haben 170 € mehr als ohne Job

Beispiel 2: Minijob mit 556 Euro (Minijob-Grenze 2025)

Ausgangssituation: Sie nutzen die volle Minijob-Grenze von 556 Euro.

Berechnung der Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20% von 420 € (520 - 100): 84 €
  • 30% von 36 € (556 - 520): 10,80 €
  • Gesamter Freibetrag: 194,80 €

Ergebnis:

  • Vom Bürgergeld abgezogen: 361,20 € (556 - 194,80)
  • Sie haben ca. 195 € mehr als ohne Job

Beispiel 3: Teilzeitjob mit 800 Euro netto

Ausgangssituation: Sie arbeiten in Teilzeit und verdienen 800 Euro netto.

Berechnung der Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20% von 420 € (520 - 100): 84 €
  • 30% von 280 € (800 - 520): 84 €
  • Gesamter Freibetrag: 268 €

Ergebnis:

  • Vom Bürgergeld abgezogen: 532 € (800 - 268)
  • Sie haben 268 € mehr als ohne Job

Beispiel 4: Alleinerziehende mit 1.300 Euro netto

Ausgangssituation: Eine alleinerziehende Mutter verdient 1.300 Euro netto.

Berechnung der Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20% von 420 € (520 - 100): 84 €
  • 30% von 480 € (1.000 - 520): 144 €
  • 10% von 200 € (1.200 - 1.000): 20 €
  • 10% von 100 € (1.300 - 1.200): 10 € (erweitert für Alleinerziehende)
  • Gesamter Freibetrag: 358 €

Ergebnis:

  • Vom Bürgergeld abgezogen: 942 € (1.300 - 358)
  • Sie hat 358 € mehr als ohne Job

Minijob und Bürgergeld 2025

Der Minijob ist die beliebteste Form des Hinzuverdienstes für Bürgergeld-Empfänger. Hier die wichtigsten Fakten für 2025:

Minijob-Grenze 2025

KennzahlWert 2025
Minijob-Grenze556 € pro Monat
Mindestlohn12,82 € pro Stunde
Max. Stunden pro Monatca. 43 Stunden

Vorteile eines Minijobs

  1. Einfache Abrechnung: Brutto = Netto für Sie
  2. Flexibilität: Arbeitszeiten oft verhandelbar
  3. Sozialversicherung: Krankenversicherung bleibt über das Jobcenter
  4. Rentenversicherung: Wahlmöglichkeit zur Befreiung
  5. Freibetrag: Ca. 195 Euro mehr pro Monat

Nachteile zu beachten

  • Begrenzte Arbeitszeit (max. 43 Stunden/Monat)
  • Kein Arbeitslosengeld I-Anspruch
  • Geringe Rentenansprüche (bei Befreiung)

Selbstständigkeit und Zuverdienst

Auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird beim Bürgergeld angerechnet. Hier gelten jedoch besondere Regelungen:

Ermittlung des Einkommens

Bei Selbstständigen wird der Gewinn als Einkommen angesetzt:

  • Einnahmen minus Betriebsausgaben
  • Ermittlung monatlich oder bei schwankenden Einkünften als Durchschnitt

Anrechenbare Betriebsausgaben

Folgende Ausgaben können abgesetzt werden:

  • Material- und Warenkosten
  • Fahrtkosten (0,30 €/km für berufliche Fahrten)
  • Büro- und Arbeitsmittel
  • Telefon und Internet (anteilig)
  • Versicherungen für die Tätigkeit
  • Steuerberatungskosten

Tipp: Führen Sie eine ordentliche Buchhaltung und sammeln Sie alle Belege. Das Jobcenter kann Nachweise über Ihre Betriebsausgaben verlangen.

Besondere Regelungen

Schüler, Auszubildende und Studierende

Für diese Gruppen gelten teilweise abweichende Regelungen:

PersonengruppeBesonderheit
Schüler unter 25Ferienjobs bis 2.400 €/Jahr anrechnungsfrei
Auszubildende100 € Grundfreibetrag + 20% vom Einkommen über 100 €
StudierendeIn der Regel kein Bürgergeld-Anspruch (BAföG)

Ehrenamtliche Tätigkeit

Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind bis zu bestimmten Grenzen anrechnungsfrei:

  • Ehrenamtspauschale: bis 840 € jährlich
  • Übungsleiterpauschale: bis 3.000 € jährlich
  • Darüber hinaus: Anrechnung wie normales Einkommen

Einmalzahlungen

Einmalige Einkünfte wie Weihnachtsgeld oder Steuererstattungen werden auf mehrere Monate verteilt angerechnet:

  • Verteilung auf die Monate bis zur nächsten Bewilligung
  • Mindestens jedoch auf 1 Monat
  • Freibeträge gelten auch hier

Meldepflichten beachten

Was müssen Sie melden?

Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter folgende Änderungen unverzüglich mitzuteilen:

  • Aufnahme einer Beschäftigung (vor Arbeitsbeginn)
  • Änderung des Einkommens
  • Beendigung einer Beschäftigung
  • Aufnahme einer Selbstständigkeit
  • Einmalige Einkünfte

Folgen bei Nichtmeldung

  • Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen
  • Verzinsung mit 4% pro Jahr
  • Mögliche Sanktionen wegen Pflichtverletzung
  • Im Extremfall: Strafanzeige wegen Leistungsbetrug

Wichtig: Melden Sie neue Einkünfte immer vor Arbeitsantritt oder sofort bei Erhalt. So vermeiden Sie Rückforderungen und Probleme mit dem Jobcenter.

Tipps zur Optimierung

  1. Minijob-Grenze nutzen: Mit 556 € maximieren Sie den Vorteil bei überschaubarem Aufwand.

  2. Arbeitgeber nach Steuerfreiheit fragen: Manche Arbeitgeber zahlen steuerfreie Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag), die nicht angerechnet werden.

  3. Fahrtkosten absetzen: Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs können Fahrtkosten das anrechenbare Einkommen mindern.

  4. Arbeitskleidung berücksichtigen: Kosten für notwendige Arbeitskleidung mindern das anrechenbare Einkommen.

  5. Nebenjob statt Schwarzarbeit: Schwarzarbeit ist illegal und führt zu hohen Strafen. Ein angemeldeter Nebenjob bringt legale Vorteile.

  6. Freibetrag für Auszubildende: Jugendliche in Ausbildung sollten den 100-Euro-Freibetrag nutzen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?

Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen. Die Frage ist nur, wie viel angerechnet wird. Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei, danach gelten gestaffelte Freibeträge von 20-30%. Bei einem Minijob mit 556 Euro behalten Sie etwa 195 Euro zusätzlich.

Wird ein Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, ein Minijob wird angerechnet – aber nicht vollständig. Von 556 Euro Minijob-Verdienst bleiben Ihnen etwa 195 Euro als Freibetrag. Der Rest (ca. 361 Euro) wird vom Bürgergeld abgezogen. Sie haben aber insgesamt mehr Geld als ohne Job.

Welche Freibeträge gelten 2025 beim Bürgergeld?

Die Freibeträge 2025: 100 Euro Grundfreibetrag sind komplett anrechnungsfrei. Von 100,01-520 Euro bleiben 20% frei, von 520,01-1.000 Euro sind es 30%, von 1.000,01-1.200 Euro noch 10%. Alleinerziehende profitieren bis 1.500 Euro von erweiterten Freibeträgen.

Muss ich einen Nebenjob beim Jobcenter anmelden?

Ja, Sie müssen jede Arbeitsaufnahme unverzüglich dem Jobcenter melden – am besten vor dem ersten Arbeitstag. Auch Änderungen beim Einkommen müssen Sie mitteilen. Bei Nichtmeldung drohen Rückforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Lohnt sich Arbeit beim Bürgergeld überhaupt?

Ja, Arbeit lohnt sich immer! Durch die Freibeträge haben Sie mit jedem Job mehr Geld als ohne. Zusätzlich verbessern Sie Ihre Qualifikationen, knüpfen Kontakte und erhöhen Ihre Chancen auf eine reguläre Beschäftigung. Die Freibeträge sind extra so gestaltet, dass sich Arbeit finanziell auszahlt.

Freibeträge ab 2026

Die Freibetragsregelungen bei der neuen Grundsicherung ab 2026 werden voraussichtlich ähnlich bleiben. Aktuelle Informationen und mögliche Änderungen finden Sie auf Neue Grundsicherung-Hilfe: Zuverdienst 2026.

Fazit

Der Zuverdienst beim Bürgergeld lohnt sich dank der gestaffelten Freibeträge in jedem Fall. Mit einem Minijob können Sie etwa 195 Euro zusätzlich behalten, bei höheren Einkommen sogar noch mehr. Wichtig ist, dass Sie alle Einkünfte rechtzeitig melden und die Regelungen kennen. So vermeiden Sie Probleme mit dem Jobcenter und maximieren Ihren finanziellen Vorteil.

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.