
Bürgergeld Regelsätze 2025: Aktuelle Beträge und Entwicklung
Die Bürgergeld Regelsätze 2025 sind ein zentrales Element der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland. Für viele Menschen stellt sich die Frage, wie hoch das Bürgergeld aktuell ist und welche Beträge für die verschiedenen Haushaltssituationen gelten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Regelsätze, erklärt die Berechnung und zeigt, was der Regelsatz abdecken soll.
Was ist der Regelsatz beim Bürgergeld?
Der Regelsatz ist der monatliche Grundbetrag, den Bürgergeld-Empfänger zur Deckung ihrer laufenden Lebenshaltungskosten erhalten. Er soll den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abdecken.
Was der Regelsatz abdeckt
Der Regelsatz ist für folgende Bereiche vorgesehen:
- Nahrungsmittel und Getränke
- Bekleidung und Schuhe
- Haushaltsenergie (Strom ohne Heizung)
- Körperpflege und Gesundheitspflege
- Hausrat und Haushaltswaren
- Freizeit, Kultur und Unterhaltung
- Telefon, Internet und Kommunikation
- Verkehr und Mobilität (in begrenztem Umfang)
Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete, Nebenkosten, Heizung) sind nicht im Regelsatz enthalten. Diese werden als "Kosten der Unterkunft" (KdU) zusätzlich übernommen.
Aktuelle Regelsätze 2025 nach Bedarfsstufen
Die Regelsätze für das Jahr 2025 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hier die vollständige Übersicht aller Regelbedarfsstufen:
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende oder Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 € pro Person |
| Stufe 3 | Volljährige (18-24 Jahre) ohne eigenen Haushalt | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Erklärung der Regelbedarfsstufen
Stufe 1 (563 €): Gilt für Personen, die alleine in einem Haushalt leben oder alleinerziehend sind. Dies ist der höchste Regelsatz, da alle Fixkosten des Haushalts von einer Person getragen werden müssen.
Stufe 2 (506 €): Gilt für beide Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Durch das Zusammenleben entstehen Synergieeffekte (geteilte Kosten für Hausrat, Strom etc.), weshalb der Satz niedriger ist.
Stufe 3 (451 €): Gilt für volljährige Personen zwischen 18 und 24 Jahren, die noch bei ihren Eltern wohnen und keine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.
Stufe 4 (471 €): Gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Der Betrag ist höher als bei jüngeren Kindern, da Jugendliche höhere Bedarfe haben.
Stufe 5 (390 €): Gilt für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.
Stufe 6 (357 €): Gilt für Kinder bis einschließlich 5 Jahren.
Rechenbeispiele für verschiedene Haushalte
Beispiel 1: Alleinstehende Person
Situation: Eine alleinstehende Person ohne Kinder bezieht Bürgergeld.
Berechnung:
- Regelsatz Stufe 1: 563 €
- Zusätzlich: Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung)
Beispiel 2: Paar ohne Kinder
Situation: Zwei erwachsene Partner leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Berechnung:
- Partner 1 (Stufe 2): 506 €
- Partner 2 (Stufe 2): 506 €
- Gesamt Regelbedarf: 1.012 €
- Zusätzlich: Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung)
Beispiel 3: Alleinerziehende mit zwei Kindern
Situation: Alleinerziehende Mutter mit Kindern im Alter von 8 und 15 Jahren.
Berechnung:
- Mutter (Stufe 1): 563 €
- Kind 8 Jahre (Stufe 5): 390 €
- Kind 15 Jahre (Stufe 4): 471 €
- Gesamt Regelbedarf: 1.424 €
- Zusätzlich: Kosten der Unterkunft + Mehrbedarf für Alleinerziehende
Beispiel 4: Familie mit drei Kindern
Situation: Elternpaar mit Kindern im Alter von 3, 10 und 16 Jahren.
Berechnung:
- Vater (Stufe 2): 506 €
- Mutter (Stufe 2): 506 €
- Kind 3 Jahre (Stufe 6): 357 €
- Kind 10 Jahre (Stufe 5): 390 €
- Kind 16 Jahre (Stufe 4): 471 €
- Gesamt Regelbedarf: 2.230 €
- Zusätzlich: Kosten der Unterkunft
Entwicklung der Regelsätze
Die Regelsätze werden jährlich anhand der Entwicklung der Preise und Löhne neu berechnet. Hier ein Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre:
| Jahr | Regelsatz Stufe 1 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2023 | 502 € | Einführung Bürgergeld |
| 2024 | 563 € | +12,2% |
| 2025 | 563 € | ±0% |
Warum keine Erhöhung 2025?
Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel, die zu 70% die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und zu 30% die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Für 2025 ergab diese Berechnung aufgrund der geringeren Inflation und moderaten Lohnentwicklung keine Erhöhung.
Zusatzleistungen zum Regelsatz
Neben dem Regelsatz erhalten Bürgergeld-Empfänger weitere Leistungen:
Kosten der Unterkunft (KdU)
Die tatsächlichen Mietkosten werden bis zur lokalen Angemessenheitsgrenze übernommen. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten unabhängig von der Angemessenheit gezahlt.
Mehrbedarfe
Zusätzliche Beträge für besondere Situationen:
- Alleinerziehende: 12-60% des Regelbedarfs (je nach Anzahl und Alter der Kinder)
- Schwangere ab der 13. Woche: 17% des Regelbedarfs
- Kostenaufwendige Ernährung: Abhängig von der Erkrankung
- Dezentrale Warmwassererzeugung: 2,3% des Regelbedarfs
Einmalleistungen
- Erstausstattung für Wohnung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Kinder und Jugendliche:
- Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr
- Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
- Lernförderung bei Bedarf
- Klassenfahrten und Schulausflüge
- Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit: 15 € pro Monat
Tipps zur Optimierung Ihrer Leistungen
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Mehrbedarfe prüfen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Mehrbedarfe haben (Alleinerziehende, Schwangerschaft, Erkrankungen).
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Bildungs- und Teilhabeleistungen nutzen: Wenn Sie Kinder haben, beantragen Sie alle BuT-Leistungen – sie werden oft vergessen.
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Einmalleistungen beantragen: Bei besonderen Anschaffungen (Waschmaschine, Winterkleidung nach Umzug) können Einmalleistungen beantragt werden.
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KdU-Grenzen kennen: Informieren Sie sich über die lokalen Mietobergrenzen, falls ein Umzug geplant ist.
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Bescheide prüfen: Überprüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Richtigkeit und legen Sie bei Fehlern Widerspruch ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2025 für eine alleinstehende Person?
Der Regelsatz für alleinstehende Personen beträgt 2025 monatlich 563 Euro. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Bei besonderen Bedarfen (z.B. Schwangerschaft) können weitere Mehrbedarfe hinzukommen.
Warum wurde das Bürgergeld 2025 nicht erhöht?
Die jährliche Anpassung der Regelsätze erfolgt nach einer gesetzlichen Formel, die Preisentwicklung und Lohnentwicklung berücksichtigt. Für 2025 ergab diese Berechnung aufgrund der gesunkenen Inflationsrate und der moderaten Lohnentwicklung keine Erhöhung.
Ist das Kindergeld im Regelsatz enthalten?
Nein, Kindergeld ist nicht im Regelsatz enthalten. Allerdings wird Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert dessen Bürgergeld-Anspruch entsprechend. Der Regelsatz wird dadurch jedoch nicht verändert.
Wann werden die Regelsätze für 2026 bekannt gegeben?
Die neuen Regelsätze werden üblicherweise im September/Oktober des Vorjahres vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Die Regelsätze für 2026 sollten also im Herbst 2025 veröffentlicht werden.
Mehr Informationen zur neuen Grundsicherung 2026 und den Regelsätzen finden Sie auf Neue Grundsicherung-Hilfe: Regelsätze 2025/2026.
Was passiert, wenn ich mit dem Regelsatz nicht auskomme?
Wenn der Regelsatz nicht ausreicht, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Mehrbedarfe oder Einmalleistungen haben. Bei konkreten Notlagen (z.B. kaputte Waschmaschine) können Darlehen vom Jobcenter gewährt werden. Auch die Schuldnerberatung kann helfen, wenn finanzielle Engpässe entstehen.
Fazit
Die Bürgergeld Regelsätze 2025 bleiben mit 563 Euro für Alleinstehende auf dem Niveau des Vorjahres. Für eine vollständige Unterstützung ist es wichtig, alle zusätzlichen Leistungen wie Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und Bildungs- und Teilhabeleistungen zu kennen und zu beantragen. Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig und nutzen Sie bei Unklarheiten Ihre Widerspruchsrechte.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Kosten der Unterkunft (KdU) erklärt
- Zuverdienst und Freibeträge
- Vermögen und Schonvermögen
- Bedarfsgemeinschaft erklärt
- Widerspruch einlegen
Nutzen Sie auch unseren Bürgergeld-Anspruchsrechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fortschreibung der Regelbedarfe 2025
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Bürgergeld
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.