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Bürgergeld Vermögen 2025: Schonvermögen, Grenzen und Karenzzeit - Bürgergeld Vermögen 2025: Schonvermögen 40.000€ in Karenzzei

Bürgergeld Vermögen 2025: Schonvermögen, Grenzen und Karenzzeit

Das Vermögen beim Bürgergeld ist ein häufiges Thema für Antragsteller: Wie viel Erspartes darf ich behalten? Muss ich mein Auto verkaufen? Was ist mit meiner Altersvorsorge? Die gute Nachricht ist, dass das Bürgergeld großzügige Schonvermögensgrenzen vorsieht – besonders in der einjährigen Karenzzeit. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Regelungen verständlich und gibt praktische Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Karenzzeit (12 Monate): 40.000 € für erste Person + 15.000 € je weitere Person
  • Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • Auto: In der Regel bis 15.000 € Wert anrechnungsfrei
  • Altersvorsorge: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge vollständig geschützt
  • Eigenheim: Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unberücksichtigt

Vermögensgrenzen in der Karenzzeit

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gelten besonders großzügige Vermögensgrenzen. Das Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es als erheblich gilt.

Vermögensfreibeträge in der Karenzzeit

PersonenkreisFreibetrag
Erste Person in der Bedarfsgemeinschaft40.000 €
Jede weitere Person15.000 €

Rechenbeispiele Karenzzeit

Beispiel 1: Alleinstehend

  • Schonvermögen: 40.000 €
  • Vorhandenes Vermögen: 35.000 €
  • Ergebnis: Kein anrechenbares Vermögen – voller Bürgergeld-Anspruch

Beispiel 2: Paar ohne Kinder

  • Person 1: 40.000 €
  • Person 2: 15.000 €
  • Gesamtes Schonvermögen: 55.000 €

Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern

  • Person 1 (Elternteil): 40.000 €
  • Person 2 (Elternteil): 15.000 €
  • Kind 1: 15.000 €
  • Kind 2: 15.000 €
  • Gesamtes Schonvermögen: 85.000 €

Wichtig: Die Karenzzeit beginnt mit dem ersten Tag des Leistungsbezugs. Bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten beginnt sie unter bestimmten Voraussetzungen neu.

Vermögensgrenzen nach der Karenzzeit

Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit gelten niedrigere Vermögensfreibeträge:

Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

PersonenkreisFreibetrag
Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft15.000 €

Rechenbeispiele nach Karenzzeit

Beispiel 1: Alleinstehend

  • Schonvermögen: 15.000 €
  • Vorhandenes Vermögen: 20.000 €
  • Anrechenbares Vermögen: 5.000 €
  • Ergebnis: Bürgergeld wird erst nach Verbrauch der 5.000 € gezahlt

Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern

  • 4 Personen × 15.000 €
  • Gesamtes Schonvermögen: 60.000 €

Was zählt als Vermögen?

Zum anrechenbaren Vermögen gehören grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände:

Anrechenbares Vermögen

VermögensartAnrechenbar?
Bargeld und Kontoguthaben✅ Ja
Sparbücher und Tagesgeld✅ Ja
Aktien und Wertpapiere✅ Ja
Lebensversicherungen (Rückkaufswert)✅ Ja
Bausparverträge✅ Ja
Schmuck und Wertgegenstände✅ Ja (wenn verwertbar)
Weitere Immobilien (vermietet)✅ Ja
Anteile an Unternehmen✅ Ja

Geschütztes Vermögen (Schonvermögen)

Diese Vermögensgegenstände werden nicht angerechnet:

VermögensartSchutz
Selbstgenutztes WohneigentumAngemessene Größe ist geschützt
Angemessenes AutoBis ca. 15.000 € Wert
Riester-RenteVollständig geschützt
Betriebliche AltersvorsorgeVollständig geschützt
Geförderte AltersvorsorgeVollständig geschützt
HausratAngemessener Umfang
Gegenstände für ErwerbstätigkeitWenn zur Arbeit benötigt

Sonderfall: Auto und Bürgergeld

Ein Auto darf in der Regel behalten werden, wenn es angemessen ist.

Was gilt als angemessenes Auto?

KriteriumOrientierungswert
VerkehrswertBis ca. 15.000 € in der Regel unproblematisch
AlterKein festes Kriterium
MarkeKein festes Kriterium
ZustandFunktionsfähig, verkehrssicher

Wann wird ein Auto angerechnet?

  • Verkehrswert deutlich über 15.000 €
  • Luxusfahrzeug ohne nachvollziehbaren Grund
  • Mehrere Fahrzeuge ohne besonderen Bedarf

Argumente für ein höherwertiges Auto

In bestimmten Situationen kann auch ein wertvolleres Auto behalten werden:

  • Behinderung erfordert spezielles Fahrzeug
  • Berufliche Nutzung notwendig
  • Großfamilie benötigt größeres Fahrzeug
  • Wohnort erfordert Auto (kein ÖPNV)

Tipp: Dokumentieren Sie, warum Sie Ihr Auto benötigen. Ein Gutachten über den Verkehrswert kann bei Diskussionen mit dem Jobcenter hilfreich sein.

Sonderfall: Eigenheim und Eigentumswohnung

Selbstgenutztes Wohneigentum ist als Schonvermögen geschützt, wenn es angemessen ist.

Angemessene Größe für Wohneigentum

HaushaltsgrößeEigenheimEigentumswohnung
1-2 Personenbis 90 m²bis 80 m²
3 Personenbis 110 m²bis 100 m²
4 Personenbis 130 m²bis 120 m²
Jede weitere Person+20 m²+20 m²

Was passiert bei zu großem Eigenheim?

Bei deutlich überdimensioniertem Wohneigentum kann das Jobcenter verlangen:

  • Untervermietung von Räumen
  • Verkleinerung durch Umzug
  • In Extremfällen: Verwertung

Hinweis: Die Verwertung einer selbstgenutzten Immobilie ist in der Praxis selten und nur bei krass unangemessener Größe realistisch. Meist werden alternative Lösungen gefunden.

Sonderfall: Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist beim Bürgergeld besonders geschützt:

Vollständig geschützte Altersvorsorge

VorsorgeformSchutz
Riester-Rente✅ Vollständig geschützt
Rürup-Rente✅ Vollständig geschützt
Betriebliche Altersvorsorge✅ Vollständig geschützt
Beamtenversorgung✅ Vollständig geschützt
Gesetzliche Rentenanwartschaft✅ Vollständig geschützt

Teilweise geschützte Altersvorsorge

VorsorgeformSchutz
Private LebensversicherungRückkaufswert wird angerechnet
Kapital-LebensversicherungRückkaufswert wird angerechnet
Private RentenversicherungNur mit Verwertungsausschluss geschützt

Verwertungsausschluss vereinbaren

Um eine private Altersvorsorge vor Anrechnung zu schützen, können Sie mit dem Anbieter einen Verwertungsausschluss vereinbaren:

  • Kündigung vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen
  • Kapitalentnahme vor Rentenbeginn nicht möglich
  • Damit wird die Vorsorge Schonvermögen

Vermögen der Bedarfsgemeinschaft

Bei der Vermögensprüfung wird das Vermögen aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wessen Vermögen zählt?

PersonVermögen wird berücksichtigt?
Antragsteller✅ Ja
Partner/Ehegatte✅ Ja
Kinder unter 25✅ Ja (eigener Freibetrag)
Kinder über 25❌ Nein (eigene BG)
Eltern (bei Antragsteller unter 25)✅ Ja
Mitbewohner (WG)❌ Nein

Vermögensübertragung

Achtung: Vermögensübertragungen auf andere Personen kurz vor Antragstellung können als Vermögensverschwendung gewertet werden. Das Jobcenter kann dann so tun, als wäre das Vermögen noch vorhanden.

Was bei zu viel Vermögen?

Wenn Ihr Vermögen die Freibeträge übersteigt, müssen Sie es erst aufbrauchen.

Wie wird überschüssiges Vermögen behandelt?

  1. Verwertung: Sie müssen das überschüssige Vermögen verwerten (verkaufen, auflösen)
  2. Lebensunterhalt bestreiten: Mit dem Erlös Ihren Lebensunterhalt finanzieren
  3. Erneuter Antrag: Sobald das Vermögen unter die Grenze fällt, besteht wieder Anspruch

Besondere Härte

In Ausnahmefällen kann eine besondere Härte vorliegen, die die Anrechnung von Vermögen verhindert:

  • Vermögen ist zur Berufsausbildung notwendig
  • Verkauf würde unwirtschaftlichen Verlust bedeuten
  • Dringende Anschaffungen stehen bevor (z.B. Rollstuhl)
  • Besondere persönliche Umstände

Tipps zur Vermögensplanung

  1. Altersvorsorge prüfen: Vereinbaren Sie einen Verwertungsausschluss für private Vorsorge.

  2. Auto-Wert dokumentieren: Lassen Sie den Verkehrswert schätzen, um Diskussionen zu vermeiden.

  3. Eigenheim bewerten: Prüfen Sie die Angemessenheit Ihrer Immobilie nach den Richtwerten.

  4. Vermögen nicht verschieben: Übertragungen kurz vor Antragstellung sind problematisch.

  5. Karenzzeit nutzen: In den ersten 12 Monaten sind die Freibeträge besonders hoch.

  6. Riester abschließen: Eine Riester-Rente ist vollständig geschützt.

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?

In der Karenzzeit (erste 12 Monate) dürfen Sie als Alleinstehender 40.000 Euro behalten, jede weitere Person 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommt geschütztes Vermögen wie Auto, Eigenheim und Altersvorsorge.

Muss ich mein Auto beim Bürgergeld verkaufen?

In der Regel nicht. Ein angemessenes Auto (bis etwa 15.000 € Verkehrswert) gilt als Schonvermögen. Nur bei deutlich teureren Fahrzeugen ohne nachvollziehbaren Grund kann eine Anrechnung erfolgen. Bei Behinderung oder beruflichem Bedarf sind auch höherwertige Fahrzeuge geschützt.

Ist meine Riester-Rente beim Bürgergeld geschützt?

Ja, Riester-Renten sind vollständig als Schonvermögen geschützt und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Gleiches gilt für Rürup-Renten, betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rente. Nur private Lebensversicherungen ohne Verwertungsausschluss können angerechnet werden.

Was passiert mit meinem Eigenheim beim Bürgergeld?

Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Für eine alleinstehende Person gelten etwa 90 m² (Haus) bzw. 80 m² (Wohnung) als angemessen. Bei größeren Haushalten erhöhen sich die Werte entsprechend. Ein Verkauf wird nur bei krass unangemessener Größe verlangt.

Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeit und danach?

In der Karenzzeit (12 Monate ab Leistungsbeginn) sind die Vermögensfreibeträge höher: 40.000 € für die erste Person statt 15.000 €. Auch die Wohnung muss nicht sofort angemessen sein. Nach der Karenzzeit gelten strengere Maßstäbe bei Vermögen und Unterkunftskosten.

Ausblick: Was ändert sich 2026?

Mit der Einführung der "Neuen Grundsicherung" ab 2026 werden die Vermögensregelungen deutlich verschärft. Die Karenzzeit wird eingeschränkt und es sind altersabhängige Vermögensgrenzen im Gespräch.

Alle Details zu den geplanten Änderungen finden Sie auf Neue Grundsicherung-Hilfe: Vermögen und Schonvermögen 2026.

Fazit

Das Bürgergeld ermöglicht großzügige Vermögensfreibeträge, besonders in der einjährigen Karenzzeit. Wichtig ist, zwischen anrechenbarem Vermögen und Schonvermögen zu unterscheiden. Auto, angemessenes Eigenheim und Altersvorsorge sind in der Regel geschützt. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung vor der Antragstellung.

Weiterführende Informationen

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Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.