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Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld: Wer gehört dazu? - Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld erklärt: Wer gehört dazu

Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld: Wer gehört dazu?

Die Bedarfsgemeinschaft ist ein zentraler Begriff beim Bürgergeld und bestimmt, wie Ihre Leistungen berechnet werden. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden zusammen betrachtet. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wer nicht – und welche Auswirkungen das auf Ihre Leistungen hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bedarfsgemeinschaft = Personen, die zusammenleben und füreinander einstehen
  • Partner gehören immer zur Bedarfsgemeinschaft
  • Kinder unter 25 gehören dazu, wenn sie im Haushalt leben
  • WG-Mitbewohner gehören in der Regel NICHT dazu
  • Einkommen und Vermögen werden gemeinsam betrachtet
  • Jedes Mitglied hat eigene Freibeträge

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die:

  • In einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Finanziell füreinander einstehen
  • Ihren Lebensunterhalt gemeinsam bestreiten

Das Jobcenter betrachtet die Bedarfsgemeinschaft als wirtschaftliche Einheit. Das bedeutet: Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt.

Rechtliche Grundlage

Die Bedarfsgemeinschaft ist in § 7 Abs. 3 SGB II geregelt. Das Gesetz definiert genau, wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört und wer nicht.

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?

Übersicht der Mitglieder

PersonZur BG gehörend?Bedingung
Erwerbsfähiger Antragsteller✅ JaAb 15 Jahren
Ehepartner/eingetragener Lebenspartner✅ JaNicht dauernd getrennt lebend
Unverheirateter Partner✅ JaEheähnliche Gemeinschaft
Kinder unter 25✅ JaIm Haushalt lebend, nicht selbst versorgend
Kinder über 25❌ NeinEigene Bedarfsgemeinschaft
Verheiratete Kinder❌ NeinEigene Bedarfsgemeinschaft
Kinder mit eigenem Kind❌ NeinEigene Bedarfsgemeinschaft
Eltern (unter 25-Jähriger)✅ JaWenn unter 25 bei Eltern wohnend
Mitbewohner (WG)❌ NeinKeine wirtschaftliche Einheit
Untermieter❌ NeinKeine gemeinsame Wirtschaft

Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die "Kernperson" der Bedarfsgemeinschaft ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte:

  • Mindestens 15 Jahre alt
  • Noch nicht in Altersrente
  • Erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
  • Hilfebedürftig (nicht selbst versorgend)

Partner und Ehepartner

Immer zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • Ehepartner (nicht dauernd getrennt lebend)
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Partner in eheähnlicher Gemeinschaft

Wann liegt eine eheähnliche Gemeinschaft vor?

Das Jobcenter prüft bei unverheirateten Paaren, ob eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" vorliegt. Indizien sind:

IndizBeschreibung
ZusammenlebenLänger als 1 Jahr
Gemeinsame KinderLeibliche oder adoptierte Kinder
Gemeinsame KontenGeteiltes Konto, gemeinsame Finanzen
Gemeinsames EigentumWohnung, Auto, Hausrat
Versorgung im KrankheitsfallGegenseitige Pflege vereinbart
Befugnis über EinkommenZugriff auf Geld des Partners

Wichtig: Das Zusammenleben allein reicht nicht aus. Das Jobcenter muss nachweisen, dass Sie füreinander einstehen wollen. Bei Zweifeln kann eine gemeinsame Erklärung oder Einzelfallprüfung erfolgen.

Kinder in der Bedarfsgemeinschaft

Kinder unter 25 Jahren gehören zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie:

  • Im gemeinsamen Haushalt leben
  • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen bestreiten können

Kinder gehören NICHT zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie:

  • Das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Verheiratet sind oder waren
  • Selbst ein Kind haben
  • Ausreichend eigenes Einkommen/Vermögen haben

Beispiel: Kinder mit eigenem Einkommen

Situation: 17-jähriger Sohn macht eine Ausbildung und verdient 800 € netto.

Prüfung:

  • Eigener Bedarf (Regelsatz Stufe 4): 471 €
  • Anteiliger Wohnkostenbedarf: ca. 200 €
  • Gesamtbedarf: ca. 671 €
  • Einkommen nach Freibetrag: ca. 560 €

Ergebnis: Der Sohn kann seinen Bedarf nicht vollständig selbst decken und bleibt Teil der Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen reduziert aber seinen eigenen Bürgergeld-Anspruch.

Junge Erwachsene unter 25

Unter 25-Jährige, die noch bei den Eltern wohnen, bilden in der Regel keine eigene Bedarfsgemeinschaft, sondern gehören zur BG der Eltern.

Ausnahmen – eigene Bedarfsgemeinschaft möglich bei:

  • Auszug mit Genehmigung des Jobcenters
  • Schwerer Konflikt mit Eltern
  • Heirat oder eigenes Kind
  • Ausreichendes eigenes Einkommen

Tipp: Ein Auszug vor 25 sollte immer vorher mit dem Jobcenter abgestimmt werden. Ohne Genehmigung übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten nicht und die KdU können verweigert werden.

Wer gehört NICHT zur Bedarfsgemeinschaft?

Haushaltsgemeinschaft vs. Bedarfsgemeinschaft

BegriffDefinitionBeispiel
BedarfsgemeinschaftWirtschaftliche Einheit, gegenseitige VersorgungEhepaar, Eltern mit Kind
HaushaltsgemeinschaftGemeinsamer Haushalt, KEINE gegenseitige VersorgungGroßeltern im Haus
WohngemeinschaftNur Wohnraum geteilt, wirtschaftlich unabhängigWG-Mitbewohner

Wohngemeinschaft (WG)

WG-Mitbewohner gehören in der Regel NICHT zur Bedarfsgemeinschaft:

  • Jeder wirtschaftet für sich selbst
  • Keine gegenseitige Versorgungspflicht
  • Getrennte Konten und Finanzen
  • Nur die Wohnung wird geteilt

Berechnung in der WG:

  • Jeder WG-Bewohner hat seinen eigenen Bürgergeld-Anspruch
  • Mietkosten werden anteilig (kopfteilig) berücksichtigt
  • Einkommen der Mitbewohner ist irrelevant

Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten

Wenn Sie mit Verwandten zusammenleben, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (z.B. Großeltern, Geschwister über 25):

Vermutung: Das Jobcenter kann vermuten, dass Sie von diesen Personen Unterstützung erhalten.

Widerlegung: Sie können die Vermutung widerlegen durch:

  • Nachweis getrennter Haushaltsführung
  • Nachweis fehlender finanzieller Unterstützung
  • Erklärung der Verwandten

Auswirkungen der Bedarfsgemeinschaft

Einkommensanrechnung

Das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird berücksichtigt:

  1. Erst wird der eigene Bedarf des Einkommensbeziehers gedeckt
  2. Überschüssiges Einkommen wird auf die BG verteilt
  3. Freibeträge gelten für jeden Einkommensbezieher

Beispiel Einkommensanrechnung

Bedarfsgemeinschaft: Vater (arbeitet, 1.500 € netto), Mutter (arbeitslos), Kind 10 Jahre

Berechnung:

  • Bedarf Vater (Stufe 2): 506 €

  • Bedarf Mutter (Stufe 2): 506 €

  • Bedarf Kind (Stufe 5): 390 €

  • KdU (anteilig): ca. 600 €

  • Gesamtbedarf: ca. 2.002 €

  • Einkommen Vater: 1.500 €

  • Freibetrag (100 + 84 + 144 + 20): 348 €

  • Anrechenbares Einkommen: 1.152 €

  • Bürgergeld-Anspruch: ca. 850 € (2.002 - 1.152)

Vermögensanrechnung

Auch das Vermögen wird zusammen betrachtet:

  • Jedes Mitglied hat eigene Freibeträge
  • In der Karenzzeit: 40.000 € (erste Person) + 15.000 € (weitere)
  • Nach Karenzzeit: 15.000 € pro Person

Regelsätze in der Bedarfsgemeinschaft

MitgliedRegelbedarfsstufeBetrag 2025
AlleinstehendStufe 1563 €
Partner in BGStufe 2506 € pro Person
Unter 25 ohne eigenen HaushaltStufe 3451 €
Jugendliche 14-17Stufe 4471 €
Kinder 6-13Stufe 5390 €
Kinder 0-5Stufe 6357 €

Besondere Situationen

Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Bei getrennt lebenden Eltern kann es zu einer temporären Bedarfsgemeinschaft kommen:

Beispiel: Kind lebt bei der Mutter, besucht aber regelmäßig den Vater (Bürgergeld-Empfänger).

Regelung:

  • An den Besuchstagen wird das Kind zur BG des Vaters gezählt
  • Der Vater erhält anteiligen Mehrbedarf
  • Berechnung: Tage pro Monat / 30

Trennung innerhalb der Wohnung

Wenn ein Paar sich trennt, aber noch in derselben Wohnung lebt:

"Trennung von Tisch und Bett":

  • Getrennte Schlafzimmer
  • Getrennte Haushaltsführung (Kochen, Einkaufen)
  • Getrennte Finanzen
  • Keine gemeinsamen Aktivitäten als Paar

Bei nachgewiesener Trennung: Keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr, auch wenn die Wohnung noch geteilt wird.

Schwangere in der Bedarfsgemeinschaft

Schwangere erhalten zusätzliche Leistungen:

  • Mehrbedarf: 17% des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Erstausstattung: Einmalleistung für Schwangerschaft und Baby

Das ungeborene Kind zählt noch nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Erst ab Geburt wird es Mitglied.

Pflegekinder

Pflegekinder gehören in der Regel nicht zur Bedarfsgemeinschaft:

  • Erhalten Pflegegeld (SGB VIII)
  • Haben eigenen Unterhalt gesichert
  • Bedarfsgemeinschaft der Pflegeeltern nicht betroffen

Tipps und häufige Probleme

Tipps für die Antragstellung

  1. Familienstand korrekt angeben: Ehrliche Angaben vermeiden spätere Probleme.

  2. WG dokumentieren: Bei WG-Situation getrennte Haushaltsführung nachweisen (getrennte Konten, eigene Lebensmittel, kein gemeinsamer Einkauf).

  3. Eheähnliche Gemeinschaft prüfen: Bei Unsicherheit rechtliche Beratung suchen.

  4. Kinder-Einkommen beachten: Ausbildungsvergütung, Kindergeld etc. werden berücksichtigt.

  5. Änderungen melden: Ein- und Auszüge von Personen sofort melden.

Häufige Probleme

Problem 1: Jobcenter unterstellt Bedarfsgemeinschaft

  • Das Jobcenter vermutet eine eheähnliche Gemeinschaft
  • Lösung: Schriftlich widersprechen, Indizien widerlegen

Problem 2: WG wird als Bedarfsgemeinschaft behandelt

  • Lösung: Getrennte Haushaltsführung nachweisen (Kontoauszüge, Mietvertrag, Einkaufsnachweise)

Problem 3: Partner will nicht mitzahlen

  • In der Bedarfsgemeinschaft besteht keine direkte Unterhaltspflicht
  • Das Einkommen wird aber angerechnet
  • Lösung: Rechtliche Beratung, ggf. Trennung prüfen

Häufige Fragen

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld?

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die zusammen in einem Haushalt leben und wirtschaftlich füreinander einstehen. Dazu gehören Ehepartner, unverheiratete Partner in eheähnlicher Gemeinschaft und Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden bei der Bürgergeld-Berechnung berücksichtigt.

Gehört mein Partner zur Bedarfsgemeinschaft?

Ja, wenn Sie zusammenleben und füreinander einstehen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ist das automatisch der Fall. Bei unverheirateten Paaren prüft das Jobcenter, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt (z.B. gemeinsame Kinder, länger als 1 Jahr zusammen, gemeinsame Finanzen).

Bin ich in einer WG eine Bedarfsgemeinschaft?

Nein, in einer reinen Wohngemeinschaft sind Sie keine Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass jeder WG-Bewohner wirtschaftlich unabhängig ist: getrennte Konten, eigener Einkauf, keine gegenseitige Versorgung. Das Einkommen Ihrer Mitbewohner wird nicht angerechnet, die Miete wird kopfteilig aufgeteilt.

Ab wann gehören Kinder nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft?

Kinder gehören nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie: das 25. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder waren, selbst ein Kind haben, oder ausreichend eigenes Einkommen/Vermögen haben, um ihren Bedarf zu decken. In diesen Fällen bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft?

Bei einer Bedarfsgemeinschaft leben die Mitglieder zusammen UND stehen füreinander ein (z.B. Ehepaar). Bei einer Haushaltsgemeinschaft leben Personen zusammen, OHNE füreinander einzustehen (z.B. Großeltern im gleichen Haus). Bei einer Haushaltsgemeinschaft kann das Jobcenter aber vermuten, dass Unterstützung erfolgt.

Fazit

Die Bedarfsgemeinschaft bestimmt maßgeblich Ihren Bürgergeld-Anspruch. Partner und Kinder unter 25 gehören in der Regel dazu, WG-Mitbewohner nicht. Bei Unsicherheiten ist es wichtig, die Situation genau zu dokumentieren und bei Bedarf Widerspruch einzulegen. Eine falsche Einordnung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Leistungen haben.

Weiterführende Informationen

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Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.