
Kosten der Unterkunft (KdU) beim Bürgergeld: Miete, Heizung, Grenzen
Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind ein wesentlicher Bestandteil des Bürgergeldes und umfassen die Übernahme von Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Für viele Bürgergeld-Empfänger stellt sich die Frage: Wie hoch darf meine Miete sein? Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist? Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Regelungen rund um die KdU und gibt praktische Tipps.
Was sind die Kosten der Unterkunft?
Die "Kosten der Unterkunft und Heizung" (kurz: KdU) umfassen alle Ausgaben, die mit dem Wohnen verbunden sind:
Was wird übernommen?
| Kostenart | Beschreibung | Übernahme |
|---|---|---|
| Kaltmiete | Grundmiete laut Mietvertrag | Ja, bis zur Angemessenheitsgrenze |
| Kalte Nebenkosten | Müllabfuhr, Wasser, Hausmeister etc. | Ja, in angemessener Höhe |
| Heizkosten | Heizung und ggf. Warmwasser | Ja, in angemessener Höhe |
| Betriebsstrom Heizung | Strom für Heizungsanlage | Ja |
Was wird NICHT übernommen?
- Haushaltsstrom: Im Regelsatz enthalten
- Warmwasserkosten bei dezentraler Erzeugung: Nur als Mehrbedarf
- Garage/Stellplatz: Nur wenn zwingend mit Wohnung verbunden
- Kabelgebühren/Internet: Im Regelsatz enthalten
- Renovierungskosten: Nur in Ausnahmefällen
Angemessenheit der Unterkunftskosten
Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Kosten der Unterkunft. Was angemessen ist, richtet sich nach der Größe des Haushalts und den örtlichen Verhältnissen.
Angemessene Wohnfläche
Als Orientierung für die angemessene Wohnungsgröße gilt:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | 45-50 m² |
| 2 Personen | 60-65 m² |
| 3 Personen | 75-80 m² |
| 4 Personen | 85-95 m² |
| 5 Personen | 95-105 m² |
| Jede weitere Person | +10-15 m² |
Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die genauen Grenzen variieren je nach Bundesland und Kommune. Ihr Jobcenter kann Ihnen die gültigen Werte nennen.
Angemessene Mietkosten (Mietobergrenzen)
Jede Stadt oder Gemeinde legt eigene Mietobergrenzen fest. Hier einige Beispiele für 2025:
| Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Berlin | 449 € | 543 € | 669 € | 772 € | 904 € |
| Dresden | 451 € | 558 € | 716 € | 814 € | 963 € |
| Düsseldorf | 546 € | 632 € | 776 € | 1.003 € | 1.317 € |
| Essen | 472 € | 613 € | 754 € | 896 € | 1.038 € |
| Frankfurt | 786 € | 903 € | 1.078 € | 1.219 € | 1.360 € |
| München | 890 € | 1.092 € | 1.286 € | 1.569 € | 1.939 € |
Wichtig: Diese Werte sind Bruttokaltmieten (Kaltmiete + kalte Nebenkosten ohne Heizung). Die aktuellen Werte für Ihren Wohnort erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter.
Die Karenzzeit: Schutz für Neuanträge
Eine wichtige Regelung beim Bürgergeld ist die Karenzzeit. In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen – unabhängig davon, ob sie angemessen sind.
Regelungen in der Karenzzeit
| Zeitraum | Unterkunftskosten | Heizkosten |
|---|---|---|
| Monate 1-12 (Karenzzeit) | Tatsächliche Kosten | Angemessene Kosten |
| Ab Monat 13 | Nur angemessene Kosten | Angemessene Kosten |
Wann beginnt die Karenzzeit neu?
Die Karenzzeit beginnt erneut, wenn:
- Mehr als 3 Monate keine Bürgergeld-Leistungen bezogen wurden
- Sie vorher mindestens 12 Monate gearbeitet haben
Beispiel Karenzzeit
Situation: Familie Schmidt beantragt erstmals Bürgergeld. Die Miete beträgt 900 €, die Angemessenheitsgrenze liegt bei 750 €.
In der Karenzzeit (Monate 1-12):
- Volle Übernahme der 900 € Miete
- Keine Aufforderung zur Kostensenkung
Nach der Karenzzeit (ab Monat 13):
- Nur noch 750 € werden übernommen
- Familie muss 150 € selbst tragen oder die Kosten senken
Was tun bei zu hoher Miete?
Wenn Ihre Miete die Angemessenheitsgrenze übersteigt, haben Sie nach Ende der Karenzzeit mehrere Möglichkeiten:
Option 1: Kostensenkung
Das Jobcenter fordert Sie auf, die Kosten zu senken. Dies kann erfolgen durch:
- Umzug in eine günstigere Wohnung
- Verhandlung mit dem Vermieter über Mietminderung
- Untervermietung eines Zimmers
- Aufnahme eines Mitbewohners
Option 2: Nachweis der Angemessenheit
Sie können nachweisen, dass keine günstigere angemessene Wohnung verfügbar ist:
- Dokumentation von Wohnungssuche (Bewerbungen, Absagen)
- Nachweis besonderer Umstände (Gehbehinderung, Kinder in Schule)
- Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Gründen
Option 3: Differenz selbst zahlen
Sie können die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen:
- Aus Schonvermögen
- Aus Zuverdienst (Freibeträge nutzen)
- Aus anderen Einnahmen
Fristen beachten
| Phase | Frist | Aktion |
|---|---|---|
| Aufforderung | - | Jobcenter fordert Kostensenkung |
| Nachweispflicht | 6 Monate | Zeit für Wohnungssuche/Nachweis |
| Kürzung | Ab Monat 7 | Nur noch angemessene Kosten werden gezahlt |
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen zur Wohnungssuche sorgfältig! Führen Sie eine Liste aller Bewerbungen und Absagen. So können Sie nachweisen, dass keine günstigere Wohnung verfügbar ist.
Heizkosten beim Bürgergeld
Heizkosten werden zusätzlich zur Miete übernommen, sofern sie angemessen sind.
Was gilt als angemessen?
Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich nach:
- Art der Heizung
- Größe der Wohnung
- Örtlichen Durchschnittswerten
- Energetischem Zustand des Gebäudes
Orientierungswerte für Heizkosten
Als Orientierung dienen die Werte des Heizspiegels. Je nach Energieträger und Gebäudezustand variieren die Werte stark:
| Energieträger | Niedriger Verbrauch | Mittlerer Verbrauch | Hoher Verbrauch |
|---|---|---|---|
| Gas | ca. 11 €/m²/Jahr | ca. 15 €/m²/Jahr | ca. 20 €/m²/Jahr |
| Öl | ca. 12 €/m²/Jahr | ca. 16 €/m²/Jahr | ca. 22 €/m²/Jahr |
| Fernwärme | ca. 13 €/m²/Jahr | ca. 18 €/m²/Jahr | ca. 25 €/m²/Jahr |
Nachzahlungen und Guthaben
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Nachzahlung | Wird vom Jobcenter übernommen (wenn angemessen) |
| Guthaben | Wird als Einkommen angerechnet |
Tipp: Hohe Nachzahlungen sollten Sie dem Jobcenter sofort melden. Das Jobcenter prüft dann, ob die Kosten angemessen waren und übernimmt diese gegebenenfalls.
Umzug und Bürgergeld
Ein Umzug muss in vielen Fällen vom Jobcenter genehmigt werden.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
| Umzugsgrund | Genehmigung nötig? |
|---|---|
| Aufnahme einer Arbeit | In der Regel nicht |
| Größere Wohnung (Nachwuchs) | Ja |
| Wohnung zu teuer (Kostensenkung) | Ja |
| Trennung vom Partner | In der Regel ja |
| Eigenkündigung/Auszug | Ja |
| Kündigung durch Vermieter | In der Regel nicht |
Welche Kosten werden übernommen?
Bei genehmigtem Umzug können folgende Kosten übernommen werden:
- Mietkaution (als Darlehen)
- Doppelmiete für Übergangszeit
- Umzugskosten (Transporter, ggf. Umzugshelfer)
- Renovierungskosten (wenn mietvertraglich geschuldet)
Antrag auf Umzugskosten
- Vor dem Umzug Antrag beim Jobcenter stellen
- Angebote einholen (Transporter, Umzugsunternehmen)
- Genehmigung abwarten
- Nach Umzug Belege einreichen
Sonderfälle bei den KdU
Eigenheim und Eigentumswohnung
Auch bei selbstgenutztem Wohneigentum werden bestimmte Kosten übernommen:
- Schuldzinsen (nicht Tilgung)
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Instandhaltungskosten (in angemessenem Umfang)
- Heizkosten
Wohngemeinschaft (WG)
Bei einer WG werden die Kosten anteilig berechnet:
- Kopfteilprinzip: Gesamtkosten durch Anzahl der Personen
- Oder: Tatsächliche Aufteilung laut WG-Vertrag
Untermiete
Wenn Sie Untermieter haben:
- Mieteinnahmen werden als Einkommen angerechnet
- Kosten werden anteilig berücksichtigt
Widerspruch bei Problemen mit KdU
Wenn das Jobcenter Ihre Unterkunftskosten nicht vollständig übernimmt, können Sie Widerspruch einlegen.
Häufige Widerspruchsgründe
- Mietobergrenzen nicht aktuell: Veraltete Konzepte
- Besondere Umstände nicht berücksichtigt: Behinderung, Kinder, Schule
- Fehlerhafte Berechnung: Falsche Quadratmeterzahl oder Personenzahl
- Keine zumutbare Alternative: Keine angemessene Wohnung verfügbar
Wichtige Fristen
- Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Zugang des Bescheids
- Klagefrist: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
Tipps für Bürgergeld-Empfänger
-
Mietobergrenzen kennen: Informieren Sie sich über die aktuellen Grenzen in Ihrer Stadt.
-
Karenzzeit nutzen: In den ersten 12 Monaten haben Sie Zeit, sich anzupassen.
-
Wohnungssuche dokumentieren: Sammeln Sie Nachweise über Bewerbungen und Absagen.
-
Nebenkostenabrechnung prüfen: Fehler können zu Nachzahlungen führen, die das Jobcenter übernimmt.
-
Heizkosten im Blick: Extremes Sparen kann zu Schimmel führen – das ist nicht zumutbar.
-
Umzug absprechen: Vor jedem Umzug mit dem Jobcenter sprechen.
Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Miete beim Bürgergeld sein?
Die zulässige Miethohe (Angemessenheitsgrenze) variiert je nach Wohnort und Haushaltsgröße. In München darf eine alleinstehende Person etwa 890 € Bruttokaltmiete zahlen, in Dresden dagegen nur 451 €. Die genauen Werte erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden auch zu hohe Mieten vollständig übernommen. Danach fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten innerhalb von 6 Monaten zu senken. Gelingt das nicht, wird nur noch die angemessene Miete gezahlt.
Werden die Heizkosten komplett übernommen?
Die Heizkosten werden in angemessener Höhe übernommen. Was angemessen ist, richtet sich nach örtlichen Durchschnittswerten und der Heizungsart. Extrem hohe Heizkosten können gekürzt werden, aber: Gesundheitsgefährdendes Frieren ist nicht zumutbar.
Muss ich mir eine günstigere Wohnung suchen?
Nur wenn Ihre Miete nach Ende der Karenzzeit die Angemessenheitsgrenze übersteigt. Dann haben Sie 6 Monate Zeit für die Wohnungssuche. Wenn Sie nachweisen können, dass keine günstigere Wohnung verfügbar ist, können die höheren Kosten weiter übernommen werden.
Wer zahlt die Mietkaution?
Das Jobcenter kann die Kaution als Darlehen übernehmen. Das bedeutet: Sie müssen den Betrag in Raten zurückzahlen (maximal 10% des Regelbedarfs monatlich). Die Kaution wird nach Ende des Mietverhältnisses direkt an das Jobcenter zurückgezahlt.
Änderungen bei KdU ab 2026
Ab 2026 gelten neue Regeln: Auch in der Karenzzeit wird die Miete auf maximal das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt. Außerdem können Mietpreisbremse-Prüfungen relevant werden.
Alle Details auf Neue Grundsicherung-Hilfe: KdU 2026.
Fazit
Die Kosten der Unterkunft sind ein komplexes Thema beim Bürgergeld. Die wichtigsten Punkte: In der 12-monatigen Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Danach gelten die lokalen Angemessenheitsgrenzen. Bei zu hoher Miete haben Sie Zeit zur Kostensenkung – dokumentieren Sie Ihre Bemühungen sorgfältig. Bei Problemen können Sie Widerspruch einlegen.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Bürgergeld Regelsätze 2025
- Anlage KdU ausfüllen
- Widerspruch bei KdU-Problemen
- Vermögen und Schonvermögen
- Bedarfsgemeinschaft erklärt
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit: Wohnen beim Bürgergeld
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Bürgergeld
- Heizspiegel: Heizkosten-Vergleich
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.